Gesetz zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie
Bis 2030 80 % EE-Strom
Die Bundesregierung hat – so der parlamentseigene Pressedienst heute im bundestag am 03.05.2024 – den Entwurf eines Gesetzes (20/11226) zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze und zur Änderung des Bundesbedarfsplangesetzes vorgelegt. Die EU-Richtlinie 2023/2413 zur Änderung der EU-Richtlinie 2018/2001 sieht vor, dass der Anteil von Energie aus erneuerbaren Quellen der Union auf mindestens 42,5 Prozent bis zum Jahr 2030 gesteigert wird. Um dieses Ziel zu erreichen, sind in der Richtlinie Maßnahmen vorgesehen, um Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energie-Projekte deutlich zu beschleunigen. weiterlesen…