2016 bis 2018 nur 1,2 Milliarden für energetische Gabäudesanierung
Die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung, die mit dem Haushaltsbeschluss für das Jahr 2015 fest eingeplant ist, sei zwar zu begrüßen. Allerdings würden lediglich 1,2 Milliarden Euro für den Zeitraum von 2016 bis 2018 zur Verfügung gestellt und nicht, wie zunächst angekündigt, eine Milliarde Euro Unterstützung pro Jahr über einen Zeitraum von fünf Jahren. Berechnungen der KfW Bankengruppe jedoch haben ergeben, dass insgesamt 840 Milliarden Euro investiert werden müssten, um das Ziel der Bundesregierung eines klimaneutralen Gebäudebestandes bis 2050 zu erfüllen.
AEE: Starke Impulse für Klima und Konjunktur nur mit Erneuerbaren Energien
Die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungen, die vom Bundeskabinett im Rahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz beschlossen worden sei, sei der wichtigste Schritt für mehr Klimaschutz im Wärmesektor, so der BEE. Gleichzeitig gingen davon starke Konjunkturimpulse aus. „Unter dem Strich wird sich das für die deutschen Finanzminister sogar lohnen. Daher sind auch die Bundesländer gefordert, ihre Unterstützung rasch zuzusagen. Ein langes politisches Tauziehen würde der deutschen Konjunktur, den Arbeitsplätzen und dem Klima schaden“, so Falk. „Alle Argumente sprechen für dieses Instrument: mehr heimische Wertschöpfung, mehr Beschäftigung und weniger fossile Energieträger und CO2-Ausstoß.“ Für alle Einsatzgebiete stehen eine große Bandbreite von erneuerbaren Technologien zur Verfügung: Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Pelletkessel- und -öfen, Holzhackschnitzelanlagen, Scheitholzvergaserkessel und andere Bioenergieanlagen.
Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 reicht nicht aus – saubere Energien fördern!
Der BEE begrüßt zwar, dass die Energieversorger von 2016 bis 2020 zusätzlich 22 Millionen Tonnen CO2 einsparen sollen. Da die Berechnungen der Bundesregierung jedoch auf sehr optimistischen Annahmen beruhten, dürfte die Klimaschutzlücke weitaus größer sein als angenommen. Zudem würden die beschlossenen Maßnahmen weniger CO2-Einsparungen einbringen als erhofft.
„Erneuerbare Energien sind Deutschlands Klimaschützer Nummer eins“, betont Falk. „Anstatt einer konsequenten Energiewende wurden die meisten Erneuerbaren Energie-Technologien durch die letzte EEG-Reform stark gebremst. Neben den ersten Schritten im Wärmemarkt sollte die Bundesregierung auch im Bereich Mobilität handeln, um mit sauberer Energie zusätzlich CO2 einzusparen.“
Bereits im Februar habe der Energieforscher Dr. Joachim Nitsch aufgezeigt, dass die nationalen Klimaschutzziele sowie das nationale verpflichtende Ausbauziel für Erneuerbare Energien durch die große Koalition deutlich verfehlt werden. Demnach können durch die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen lediglich rund 30 Prozent CO2 anstatt der geplanten 40 Prozent eingespart werden. Auch das verpflichtende nationale Ausbauziel für Erneuerbare Energien wird mit 16,4 statt 18 Prozent deutlich verfehlt.
„Nur mit einem verstärkten Einsatz von Erneuerbaren Energien und einer deutlichen Steigerung der Energieeffizienz kann die Bundesregierung jetzt noch ihre eigenen Klimaziele erreichen“, so Falk. „Zugleich wird die heimische Wirtschaft und das Handwerk gestärkt und die Abhängigkeit von ausländischen Energieimporten gemindert.“
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