Verlängerung der Veränderungssperre für Gorleben eingeschränkt
Die weitere Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben soll deutlich kürzer gelten, als von der Bundesregierung geplant. Der Bundesrat hat am 12.06.2015 zu einer Verordnung der Bundesregierung, welche die sogenannte Veränderungssperre für das Bergwerk um zehn Jahre verlängern sollte, beschlossen, dass diese spätestens mit Ablauf des 31.03.2017 außer Kraft tritt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Salzstock nicht bereits vorher aus dem sogenannten Standortauswahlverfahren ausgeschlossen wird. So eine Pressemitteilung aus dem Bundesrat.
In einer begleitenden Entschließung bittet der Bundesrat die Bundesregierung zudem, spätestens bis zum 31.03.2017 eine gesetzliche Regelung zu erarbeiten, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potenzielle Endlagerstandorte ermöglicht. Die Vorlage geht nun an die Bundesregierung zurück, die entscheiden muss, ob sie die Verordnung in der vorgegebenen Form in Kraft setzt.
Verordnung soll Gorleben gegen mögliche Veränderungen sichern
Mit der Verordnung wollte die Bundesregierung die Mitte August dieses Jahres auslaufende sogenannte Veränderungssperre für den Salzstock Gorleben um zehn Jahre verlängern. Diese zielt darauf ab, den Salzstock gegen mögliche Veränderungen zu sichern, die eine spätere Standorterkundung zur Endlagerung radioaktiver Abfälle erschweren oder unmöglich machen würden.
Die Bundesregierung sieht sich nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Standort offen zu halten, solange er nicht im Standortauswahlverfahren aufgehoben wurde. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen ist Gorleben wie jeder andere in Betracht kommende Standort in das Standortauswahlverfahren einzubeziehen.
Hendricks: Konsens gefunden
Bundesumweltministerin Barbara Hendricks begrüßte den Beschluss des Bundesrates: „Im Rahmen intensiver Gespräche zwischen dem Bundesumweltministerium und den Ländern haben wir einen Konsens gefunden, der den Anliegen aller Beteiligten Rechnung trägt: Der Kompromiss gewährleistet sowohl die gesetzlich geforderte Offenhaltung des Salzstockes Gorleben als auch das Vorhaben, möglichst frühzeitig alle sonstigen potentiellen Endlagerstandorte rechtlich zu sichern. Die Verlängerung der Veränderungssperre ist keine Vorfestlegung auf den Standort Gorleben. Gorleben nimmt wie jeder andere potentielle Standort auf Grundlage der Regelungen für das Auswahlverfahren teil, die im Standortauswahlgesetz festgelegt sind. Ich stehe für ein neues Endlager-Suchverfahren, das transparent und ergebnisoffen ist: Kein Endlagerstandort ist gesetzt, aber auch keiner von vornherein ausgenommen.
Die Auswahl soll in einem wissenschaftsbasierten Verfahren erfolgen. Die Vorschläge für die sicherheitstechnischen und Verfahrensgrundlagen werden gegenwärtig in der von Bundestag und Bundesrat eingesetzten Endlagerkommission erarbeitet. Wir werden sicherstellen, dass auch künftige Standorte im Auswahlverfahren umfassend gesichert werden. Deshalb werden wir zügig gesetzliche Regelungen vorlegen, die eine frühzeitige Sicherung von Standortregionen oder Planungsgebieten für potentielle Endlagerstandorte ermöglichen.“
Hintergrund aus dem BMUB: Der Bund ist nach dem Standortauswahlgesetz verpflichtet, den Salzstock Gorleben unter Gewährleistung aller rechtlichen Erfordernisse offenzuhalten, solange er nicht im Auswahlverfahren für die Suche nach einem Standort zur Endlagerung der hochradioaktiven Abfälle ausgeschlossen wurde. Die geltende Veränderungssperre für Gorleben tritt am 16. August 2015 außer Kraft. Die Verlängerung soll jetzt bis zum 31.03.2017 befristet werden.
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