Solarkürzungen erst zum 1. April?

Verunsicherung durch Rösler und Röttgen

Die von Rösler und Röttgen angekündigten Solarkürzungen und der Streit um die Förderungsfrist für PV-Anlagen sorgen für Verunsicherung. Doch die Großdemonstrationen mit teilweise mehr als 10.000 Teilnehmern scheinen Wirkung zu zeigen. Die Regierungsparteien wollen die für den 9. März angekündigte Solarkürzung angeblich auf den 1. April verschieben. Röttgen soll sich bis zum Schluss erfolglos gegen eine Verschiebung der Frist gewehrt haben. Im Klartext: Wer vor dem 1. April 2012 seine Solaranlage auf dem Hausdach ans Netz bringt, wird noch 20 Jahre lang vom alten Fördersatz profitieren.

Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes wird überarbeitet
Die EEG-Reform wird auch in anderen Punkten überarbeitet: Einschnitte in die Förderung dürfen doch nicht am Parlament vorbei beschlossen werden. Im Reformvorschlag stand nämlich, dass der Bundestag bei künftigen Kürzungen kein Mitspracherecht erhalten solle.

Die überfallartige Ankündigung der Solarkürzung am 23. Februar und deren radikales Ausmaß lösten nicht nur bei den Umweltverbänden und der Solarbranche heftigen Widerstand aus. Gerade in Bayern, Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt, in Ländern, die seit Jahren vom Solarboom profitieren, wurde schnell  deutlich, dass eine so tief greifende Reform des EEG nicht akzeptiert würde –keinesfalls zum 9. März 2012. Die Regierung fürchtete eine Schlussverkaufsstimmung bei Solaranlagen, was die Förderungssumme ihrer Meinung nach insgesamt in die Höhe getrieben hätte – auf Kosten aller Stromkunden, welche die Umlage über den Strompreis mitbezahlen – allerdings zu einem viel kleineren Teil als stets behauptet. Die Förderung von Solarstrom kostet die Verbraucher derzeit ca. zwei Cent pro Kilowattstunde, was im Durchschnitt eine Summe von 70 Euro im Jahr ausmacht, so Experten. Gleichzeitig trägt der Solarstrom mit nur etwa drei bis vier Prozent zum Gesamtstromverbrauch bei. Verbraucherschützer sehen die momentane Förderung des Solarstroms kritisch und halten selbst die künftig um bis zu 30 Prozent reduzierten Fördersätze immer noch für lukrativ genug, um von einer Photovoltaikanlage zu profitieren.

Solarwirtschaft sieht Schwarz für Solarstandort Deutschland
Die Solarbranche prophezeit einen Zusammenbruch des Solarmarkts, sollten die Kürzungen zum 1. April 2012 tatsächlich in Kraft treten. Der Präsident des Bundesverbands der Solarwirtschaft (BSW), Günther Cramer, befürchtet einen Rückgang des Solarmarkts von 75 Prozent zu rechnen sei: “Diese existentiellen Bedrohungen stehen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen beim Strompreis.” Außerdem prognostiziert Cramer einen geringeren Anstieg des Strompreises, da Solarstrom in jüngster Vergangenheit deutlich billiger geworden sei. Cramer sieht daher keine wirtschaftlichen Gründe für die Kürzungen beim Solarstrom. Allerdings nehme Solarstrom den großen Versorgern Marktanteile weg, betonte der Präsident den BSW mit Blick auf den Vorrang für Ökostrom im Netz. Viele Beobachter führen denn auch die Haltung Röslers auf den Einfluss der großen EVU zurück.

EEG verfassungswidrig?
Einige Wirtschaftsunternehmen zweifeln hingegen gar die Verfassungsmäßigkeit des EEG grundsätzlich an. So hat der Gesamtverband Textil und Mode die Rechtsfakultät der Universität Regensburg beauftragt, die Verfassungsmäßigkeit des EEG zu überprüfen. Dem Gutachten der Staatsrechtler zufolge, sei die Subvention erneuerbarer Energien als Sonderabgabe ähnlich dem Kohlepfennig zu werten. Dieser sei aber 1994 vom Bundesverfassungsgericht verboten worden. Der Verband prüft nun, ob ein Boykott der EEG-Abgabe für die Branche in Frage kommt mit dem Ziel, sich verklagen zu lassen, um so am Ende „auch höchstrichterlich feststellen zu lassen, dass das Erneuerbare Energien-Gesetz verfassungswidrig ist“.

->Quelle: http://www.verbraucher-papst.de/aktuell/kuerzung-der-solarfoerderung-zum-1-april-2012-jetzt-foerdersaetze-sichern