Am 6. März 2012 wurde vom Bundestag eine erneute starke Reduktion der EEG-Vergütung für Photovoltaik zum 1. April 2012 diskutiert. So soll unter anderem die Vergütung für den Eigenverbrauch komplett gestrichen werden. So würde beispielsweise die Vergütung für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von bis zu 10 kWPeak mit 30 % Eigenverbrauch um 26,2 % auf 19,5 ct/kWh reduziert.
Für eine Analyse der Auswirkungen dieser Gesetzesänderung muss jedoch eine Mischvergütung, die sich aus einer Kostenersparnis für Eigenverbrauch und der Vergütung für den in das Netz eingespeisten Strom ergibt, herangezogen werden. Da die Stromgestehungskosten für Photovoltaik mittlerweile unter dem Strompreis für Haushaltskunden liegen (Netzparität), kann der Besitzer auch ohne EEG-Vergütung durch Eigenverbrauch einen finanziellen Vorteil erwirtschaften. Bei Betrachtung dieser Mischvergütung zeigt sich, dass die resultierende Kürzung der PV-Vergütung nur 22,2 % beträgt.
Bei aktuellen Modulkosten ist die Mischvergütung für einen wirtschaftlichen Betrieb von PV-Anlagen gerade ausreichend. Bei einer weiteren Strompreissteigerung, einer Fortschreibung der Kostendegression für Photovoltaik von 9 % pro Jahr und der geplanten EEG-Kürzung von 0,15 ct/kWh pro Monat ab Mai 2012 würde die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen in den nächsten Jahren zudem wieder deutlich steigen.
Diesen Aussagen liegt die Annahme zu Grunde, dass nach der für April geplanten Kürzung lediglich die vorgesehene monatliche Förderungskürzung von 0,15 ct/kWh folgt. Bei deutlichem Überschreiten des Ausbaukorridors sind jedoch zusätzlich Kürzungen der EEG-Förderung wahrscheinlich. In dem aktuellen Änderungsentwurf für das EEG wird auch dieser Ausbaukorridor für PV neu definiert. Der erwünschte und somit wohl geförderte mittlere Ausbau sinkt von je 3 GW in 2012 und 2013 anschließend um jährlich 400 MW bis 2017 und wird dann mit 1.400 MW fortgeführt. Bis zum Jahr 2020 umfasst dieser Ausbaukorridor somit in der Summe 18,2 GW. Der bisherige Ausbaukorridor lag konstant bei 3 GW oder circa 27 GW bis 2020. In der aktuellen gesellschaftlichen Diskussion sollte der Fokus daher eher auf den gewünschten Ausbaukorridor für PV gerichtet werden als auf die genaue Festsetzung der Fördersätze. Es stellt sich die Frage, ob bis zum Jahr 2020 ein PV-Ausbau von 43 oder 51,8 GW erreicht werden soll.
->Quelle: Forschungsstelle für Energiewirtschaft e.V.