Kompromiss zur Solarkürzung – EEG verfassungswidrig?
Die Koalition hat sich nach mehreren Meldungen auf einen Kompromiss in der Solar-Kürzung geeinigt: Die Verordnungsermächtigung soll komplett gestrichen werden – also wird der Bundestag weiterhin über die Solarförderung entscheiden. Außerdem soll geplant sein, die Übergangsfristen für Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen bis zum 30. September und die übrigen Freilandanlagen auf den 30. Juni auszuweiten.
Für Dachanlagen wird hingegen die Neuregelung zum 1. April in Kraft treten. Das sogenannte „Marktintegrationsmodell“ wird für Solarparks gestrichen, die hätten nämlich zehn Prozent ihres Stroms selbst verbrauchen oder verkaufen müssen – wenig praktikabel. Es werde voraussichtlich auch nur noch für Photovoltaik-Anlagen bis einem Megawatt Leistung gelten, die 90 Prozent ihres Solarstroms garantiert vergütet bekommen und den Rest selbst vermarkten sollen. Bei kleinen Dachanlagen unter zehn Kilowatt würden 85 Prozent des Solarstroms vergütet. Derzeit wird noch über den „atmenden Deckel“ beraten. Mögliche Kürzungen dürften sich zwischen 28 und 42 Prozent bewegen. Das Bundesumweltministerium schweigt (noch). (Sandra Enkhardt)
Bayern hat sich offensichtlich mit einem Vorschlag zum Vertrauensschutz durchgesetzt: Danach soll die Kürzung nicht für Solarparks gelten, die vor dem 1. März einen Aufstellungsbeschluss der Gemeinde hatten. Für Käufer von Dachanlagen gilt der Antrag auf Netzanschluss zum 1. März. Mit der Einigung könnte eine Blockade im Bundesrat vermieden werden. Riefe dort eine Mehrheit den Vermittlungsausschuss an, könnte damit die Kürzung auf unbestimmte Zeit verschoben werden. Die Folge wäre ein erneuter Solarboom, weil viele Anleger dann noch die alten Förderbedingungen ausnutzen würden. Nach FTD-Informationen sieht der Kompromiss vor, dass die Förderung von Solarparks nur noch um 30 Prozent sinkt.
Studie: EEG-Umlage verfassungswidrig?
Ein Gutachten der Rechtsfakultät der Universität Regensburg hält die Ökostromumlage für verfassungswidrig. Die Autoren der Studie argumentieren mit der Analogie zum einstigen „Kohlepfennig“. Dabei handelte es sich um einen Strompreisaufschlag, mit dem von 1974 bis 1995 die Konkurrenzfähigkeit der Steinkohle gegenüber dem Ausland gestützt wurde. 1994 erklärte ihn der Bundesgerichtshof für verfassungswidrig: der Kohlepfennig sei nicht (mehr) zu rechtfertigen, da er eine Allgemeinheit belaste, die keine Finanzierungsverantwortlichkeit für Steinkohle aus Deutschland habe. Seitdem wird der Steinkohleabbau staatlich subventioniert.
Die EEG-Umlage wird ähnlich wie der Kohlepfennig an die Verbraucher weitergegeben. Neben privaten Energieabnehmern ist auch ein Großteil der Unternehmen verpflichtet, die Umlage zu bezahlen. Derzeit liegen die Kosten bei 3,6 Cent/kWh. 2010 waren es noch 2,047 Cent/kWh. Die Umlage ist das zentrale Instrument des Erneuerbare-Energie-Gesetzes. Bis 2020 soll der Ökostrom-Anteil am deutschen Strommix auf 35 Prozent zu steigern. Der Vorwurf der Verfassungswidrigkeit stützt sich auf die Novelle des EEG von 2010. Seitdem gilt ein veränderter Ausgleichsmechanismus, dem zufolge die Versorger für jede an Endverbraucher gelieferte Kilowattstunde Strom eine Umlage an die Netzbetreiber zahlen müssen. Damit wird deren Differenz aus Einnahmen und Ausgaben bei der EEG-Umsetzung gedeckt.
Die nun veröffentlichte Studie im Auftrag des Gesamtverbandes textil+mode bietet die Grundlage, auf der zahlreiche Industrieunternehmen klagen wollen. Viele Großabnehmer wollen die Zahlung der Umlage verweigern, um einen Prozess zu erzwingen. Die Argumentation: Die umweltfreundliche Stromerzeugung sei eine Gemeinwohlaufgabe und müsse daher steuerfinanziert werden. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes sehe vor, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanzielle Wirkung der Förderung erneuerbarer Energien verantworten müsse. Bisher kämen die erzielten Gewinne lediglich den Betreibern von EE-Anlagen zugute.
Quellen: http://www.ftd.de/politik/deutschland/:energiewende-bund-und-laender-finden-kompromiss-zu-solarkuerzung/70013163.html – http://www.photovoltaik.eu/nachrichten/details/beitrag/neue-details-zur-solarfrderung-zeichnen-sich-ab_100007593/ – http://www.textil-mode.de/deutsch/Themen/Presse/Das-EEG-verfassungswidrig-was-bedeutet-das-E4077.htm