Mitte Mai im Bundesrat
Der Umweltausschuss des Bundestags hat am Mittwoch mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen die Änderungen des Gesetzentwurfes zur Kürzung der Solarförderung (17/8877) gebilligt. Das Gesetz soll am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Mitte Mai wird sich der Bundesrat damit befassen.
Ab 1. April sollen die Einspeisevergütungen je nach Größe der Anlagen um 20 bis 32 Prozent gesenkt werden. Es gelten jedoch neue Übergangsfristen: Für alle Anlagen, für die bis 24. Februar ein Antrag auf Netzanschluss gestellt wurde, sollen bis zum 30. Juni die alten Fördersätze gelten. Für größere Anlagen etwa für Freiflächenanlagen auf sogenannten Konversionsflächen – alten Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände – mit einem längeren Planungsverfahren sollen die alten Fördersätze bis 30. September maßgebend sein.
Im Rahmen des sogenannten Marktintegrationsmodells wird künftig bei kleineren Dachanlagen noch 80 Prozent des Stroms und bei größeren Anlagen 90 Prozent vergütet. Der Rest soll selbst verbraucht oder vermarktet werden. Zwischen Mai und Oktober dieses Jahres wird die Förderung dann nochmals um ein Prozent gekürzt. Ab November soll die Kürzung dann nach dem Prinzip des „atmenden Deckels“ vom monatlichen Zubau neuer Anlagen abhängig gemacht werden. Entgegen früheren Planungen hat der Bundestag auch weiter ein Mitspracherecht bei den Förderkürzungen. Die vorgesehenen Verordnungs- ermächtigungen wurden gestrichen.
Die CDU/CSU-Fraktion begrüßte die Regelung als „nachhaltigen Pfad“. Die FDP erklärte, dass die Wiedereinführung des atmenden Deckels „mehr Planungssicherheit“ bringe. Die Photovoltaik sei besonders dann gut, wenn sie dezentral sei, erklärte der Vertreter der FDP. Beim Marktintegrationsmodell sei bei kleineren Anlagen eine Vergütung von 80 Prozent eine „angemessene Größenordnung“.
Oppositionskritik
Nach Meinung der SPD setzt die Bundesregierung mit der Kürzung der Solarförderung den Produktionsstandort Deutschland mit 130.000 Arbeitsplätzen aufs Spiel. Die SPD sprach sich bei den Änderungen des Gesetzentwurfes gegen das Prinzip des atmenden Deckels aus, weil dieser weiter für Unsicherheit sorge. Die SPD schlug daher vor, die Solarvergütung zukünftig in gleichmäßigen Kürzungsschritten zu senken.
Die Linke bezeichnete das Gesetz als einen „Kompromiss auf dem kleinsten gemeinsamen Nenner“. Gleichzeitig verwies die Vertreterin der Linken darauf, dass im Bereich der Solarbranche „die Lage der Betriebe dramatisch ist“. Die Debatte um das Erneuerbare Energien-Gesetz habe diese Verunsicherung noch weiter verstärkt.
Bündnis 90/Die Grünen kritisierten die Kürzungen als zu hoch. Insbesondere kleinere Dachanlagen würden durch die Maßnahmen benachteiligt. Hans-Josef Fell, Sprecher für Energie der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, sieht jetzt die Bundesländer aufgefordert, sich gegen die Verschlechterungen zu stellen und den Vermittlungsausschuss anzurufen. Die Bundesländer sollten sich laut Fell im Bundesrat insbesondere dafür einsetzen,
– den Vermarktungszwang auch für kleinere und mittlere Anlagen zu streichen,
– die alten Vergütungsklassen wieder herzustellen,
– den viel zu niedrigen und zudem absinkenden Ausbaukorridor deutlich anzuheben,
– einen Speicherbonus einzuführen und
– Anlagen über 10 MW weiter zu vergüten.
Quelle: ->Heute im Bundestag, Hans-Josef Fell MdB