Die Bundesregierung setzt sich für ein Wahlrecht in der EU-Energieeffizienzrichtlinie ein. So soll es den Mitgliedsländern freigestellt sein, ob sie sich zu einer Senkung des Energieverbrauchs um 4,5 Prozent innerhalb von drei Jahren oder zu einer Steigerung der Energieeffizienz um 6,3 Prozent innerhalb von drei Jahren verpflichten. Damit werde eine verbindliche Zielfestlegung mit hoher Flexibilität bei der Umsetzung verknüpft, erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/9090) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/8854). Wie es weiter heißt, sind Energieeffizienz-Ziel und Einsparverpflichtungen wegen unterschiedlicher Grundansätze nicht direkt vergleichbar.
Quelle: hib