Solar-Förderung in Italien:
Minister verabschieden Conto Energia 5.
PV-Zubau wird auf 2 – 3 GW gedeckelt.
In Italien herrschte seit Ende März 2012 große Unruhe, nachdem im Internet die ersten, unterschiedlichen Entwürfe für ein neues Solarstrom-Einspeisegesetz aufge-taucht waren. Die drei zuständigen Minister haben nun die Grundzüge des neuen Fördergesetzes „Conto Energia 5“ verabschiedet und auf den Internetseiten des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung veröffentlicht. Das Dekret soll noch im April endgültig verabschiedet werden, berichtet die Beratungs-Gesellschaft New Energy Projects.
Das Conto Energy IV ist noch kein Jahr in Kraft, da plant die italienische Regierung bereits weitere tiefgreifende Einschnitte in die Solarförderung. Die zuständigen Minister haben sich nun auf einen Gesetzentwurf verständigt, der noch im April verabschiedet werden soll, wie der Projektierer New Energy Projects berichtet. Die geplanten Neuregelung für die Photovoltaik wurden auf der Webseite des italienischen Wirtschaftsministeriums veröffentlicht.
PV-Deckel von 2–3 GW
Das Conto Energia 5 soll ab 01.07. 2012 in Kraft treten, spätestens jedoch ab Erreichen der Förder-Obergrenze von 6 Milliarden Euro, deren Erreichen zwischen Juli und Oktober 2012 erwartet wird. Neu eingeführt werden soll ein Register, um den jährlichen Photovoltaik-Zubau auf 2.000 – 3. 000 MW zu begrenzen.
Registerpflicht für Solarstromanlagen über 12 kW: Solarstromanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12 Kilowatt kW sind laut Conto Energia 5 registerpflichtig und haben nur dann Anspruch auf Einspeisevergütung, wenn sie im Rahmen der Förderobergrenze bleiben. Die kleineren Systeme können nach dem Vorschlag zunächst unbegrenzt zugebaut werden. Allerdings solle ihre installierte Leistung auf den Deckel des Folgejahres jeweils angerechnet werden – so dass der mögliche Zubau für größere Anlagen damit weiter eingeengt wird. Mit dem neuen Conto Energia soll die jährliche Fördersumme dann auf jährlich 6,5 Milliarden Euro steigen.
Registerplätze können Dachanlagen erhalten, gestaffelt nach Energieeffizienz, sowie Anlagen auf kontaminierten Flächen und Deponien. Außerdem sollen kleine Anlagen von landwirtschaftlichen Betrieben, Anlagen von Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern und Anlagen auf Gewächshäusern, Pergolen, etc. gefördert werden. Weitere Kriterien für die Förderung sind das Genehmigungsdatum, die Größe der Anlage und das Datum des Registereintrags. Eine Ausnahme sieht das Conto Energia 5 für das erste Register im Jahr 2012 vor. Hier soll das Datum der Inbetriebnahme wichtigstes Kriterium sein.
Für die Vergabe der Registerplätze sollen verschiedene Kriterien gelten. Nach Angaben von New Energy Projects werden künftig Dachanlagen gestaffelt nach Energieeffizienz berücksichtigt. Danach folgen Photovoltaik-Anlagen auf Konversionsflächen sowie kleine Systeme von landwirtschaftlichen Betrieben sowie in Kommunen mit weniger als 5000 Einwohnern und Anlagen auf Gewächshäusern. Weitere Kriterien sind das Genehmigungsdatum, die Größe der Anlage und das Einschreibedatum ins Register, wie New Energy Projects weiter berichtet. Als Ausnahme gelte für das erste Register das Datum der Inbetriebnahme als oberstes Kriterium für die Platzierung der Anlage.
Solarstrom-Einspeisevergütung soll deutlich sinken: Gegenüber dem Conto Energia 4 soll die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaik-Anlagen spürbar gesenkt werden, beispielsweise auf 23,7 cent/kWh für Dachanlagen bis 3 kW und 16,1 cent/kWh für Freiflächenanlagen bis 1 MW. In beiden Fällen handelt es sich jeweils um die Gesamtvergütung, da der Stromverkauf nicht mehr extra vergütet werden soll. Dabei solle es künftig auch nur noch die Einspeisevergütung geben und nicht wie bisher auch noch die Vergütung für den Stromverkauf dazu. Derzeit liegen die Einspeisetarife in Italien noch 24,7, 22,4 und 18,2 Cent je Kilowattstunden für Photovoltaik-Anlagen dieser Größenordnungen. Die Einspeisevergütung wird in Italien wie in Deutschland für 20 Jahr gezahlt.
Mit dem neuen Gesetz, dass zwar noch nicht beschlossen sei, werden kleinere Photovoltaik-Dachanlagen klar bevorzugt. Der Bau von Solarparks ist dann nur noch auf „vorbelasteten Flächen“ möglich, so das Fazit von Andreas Lutz von New Energy Projects. Er weist auch darauf hin, dass Photovoltaik-Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen nun schnell realisiert werden sollten. Nur Anlagen, die bis zum 21. September noch ans Netz gehen, hätten überhaupt einen Anspruch auf eine Einspeisevergütung. New Energy Project sieht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit in Italien.
Endspurt für landwirtschaftliche Flächen: Anlagen auf landwirtschaftlichen Flächen müssen schnell realisiert werden, um noch ins Conto Energia 4 zu rutschen oder beim „ersten“ Register des Conto Energia 5 eine Chance zu haben, rät New Energy Projects. Dies gelte bereits im Rahmen des kürzlich verabschiedeten Dekrets, nach dem diese Anlagen bis spätestens 21. September 2012 in Betrieb gehen müssen, um überhaupt einen Anspruch auf Einspeisevergütung zu haben.
Netzparität für große Photovoltaik-Anlagen in Sicht; Rechtsunsicherheit hält weiter an: Durch die weiter sinkenden Preise rücke die Netzparität für große Photovoltaik-Projekte immer näher, was auch vom italienischen Gesetzgeber gewollt sei. Angesichts der gegenwärtigen Rechtsunsicherheit sei höchste Vorsicht beim Kauf von Projektrechten oder Investitionen in noch zu bauende Anlagen sowie im Bau befindliche Anlagen geboten, warnt New Energy Projects.
Quellen: New Energy Projects – Photovoltaik (S.Enkhardt)