Öffentliche Anhörung zur Kraft-Wärme-Kopplung
Um den von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) geht es in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am Montag den 23. April. Von 13.00 bis 15.00 sollen elf Sachverständige von Unternehmen und Verbänden im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses Stellung zu dem Gesetzentwurf beziehen. Eingeladen sind der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, die Prognos AG, der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung, die Vattenfall Europe AG, der Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft, E.On Vertrieb Deutschland, Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK, Currenta GmbH & Co. CHEMPARK, der Verband kommunaler Unternehmen, die Lichtblick AG und das Öko-Institut.
Mit der Gesetzesänderung will die Bundesregierung die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) verbessern, damit der Anteil dieser Technik an der deutschen Stromerzeugung bis zum Jahr 2020 25 Prozent erreicht. Durch diese Technik werde im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie erzielt, heißt es in dem Entwurf. Mit der Novelle sollen die Zuschläge für KWK-Anlagen, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen, erhöht werden. Nachrüstungen und Modernisierungen von Anlagen werden erleichtert. Außerdem soll es eine Förderung von Wärmespeichern geben. Sehr kleine KWK-Anlagen sollen in Zukunft unbürokratisch pauschalierte Zuschlagszahlungen erhalten.
KWK-Anlagen werden durch Zuschläge auf den Strompreis gefördert. Die Förderung ist seit 2009 auf 750 Millionen Euro im Jahr begrenzt. Die Bundesregierung beziffert die Kosten der Förderung zwischen 2003 und 2006 auf etwa 800 Millionen Euro pro Jahr. Durch das Auslaufen der Förderung bestimmter Anlagekategorien habe sich die Förderung 2008 auf 521 Millionen Euro verringert und sei 2009 auf 386 Millionen Euro gesunken. Bei unveränderter Förderung werde die Kraft-Wärme-Kopplung im Jahr 2020 einen Anteil von 20 Prozent an der Nettostromerzeugung erreichen. Damit werde das Ziel eines Anteils von 25 Prozent nicht erreicht, schreibt die Bundesregierung. Daher solle das Gesetz novelliert werden, „um zur Erreichung des 25 Prozent-Ziels beizutragen“.
Quelle: Heute im Bundestag