Sachverständige verlangen höhere Zuschüsse für KWK-Anlagen (und SPD-Kritik)
Bis 2020 mehr als eine Million Wärmepumpen
Anhörung im Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Verbände und Unternehmen der Energiewirtschaft haben eine stärkere Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung verlangt. So erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes am Montag, eine Erhöhung der Zuschläge für alle neu installierten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) sei notwendig, um das „sehr ambitionierte Ziel von 25 Prozent KWK-Strom an der Gesamtstromerzeugung bis 2020 zu erreichen“.
Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (17/8801) sieht zwar eine .Erhöhung der Zuschläge auf den Strompreis für KWK-Anlagen vor, die ab 2013 den Betrieb aufnehmen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Anhebung in Höhe von 0,3 Cent je Kilowattstunde ausschließlich für Anlagen, die dem Emissionszertifikatehandel unterliegen, sei nicht ausreichend, erklärte der BDEW. Die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen werde besser dargestellt als sie in Wirklichkeit sei. Allerdings würden die Deckungsbeiträge (Strompreise, Wärmeerlöse) in der Realität geringer ausfallen als angenommen, die Gaspreise dagegen höher.
Der Verband der industriellen Energie- und Kraftwirtschaft (VIK) beklagte, es werde immer schwieriger, die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen darzustellen. Deshalb sei es auch nicht zu einer Ausschöpfung des KWK-Fördertopfes gekommen. Statt vorgesehener 750 Millionen Euro seien zuletzt nur 250 Millionen Euro in Anspruch genommen worden. Die zunehmende Einspeisung erneuerbarer Energien wirke sich durch eine Verschiebung der Einsatzreihenfolge nachteilig für KWK-Anlagen aus, die ein Sinken erzielbarer Preise und von Einsatzzeiten hinzunehmen hätten. Daher sprach sich auch der VIK für eine Erhöhung der Zuschläge auf 0,5 Cent aus.
Ähnlich argumentierte der Verband kommunaler Unternehmen (VKU), der die Stadtwerke vertritt. Die Auslastung von KWK-Anlagen werde aufgrund der zunehmenden Einspeisung von erneuerbaren Energien sinken. Der Energieeffizienzverband für Wärme, Kälte und KWK e.V. (AGFW) wies darauf hin, dass der Strommarkt mit seinen niedrigen Deckungsbeiträgen derzeit Investitionen in Kraftwerke verhindere. Daher müssten die Zuschläge erhöht werden, zumal auch Preise und Kosten im Anlagenbau deutlich gestiegen seien. Der Energieversorger E.ON erwartet fast kein Wachstum bei der Errichtung neuer KWK-Anlagen, da sich die Rahmenbedingungen für Investitionen in konventionelle Energieerzeugung und auch die KWK verschlechtert hätten. Ähnlich äußerten sich der Chemiepark-Betreiber Currenta und der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung.
Der Energiekonzern Vattenfall sprach sich für eine bessere Förderung von Wärmespeichern aus. Dadurch könne die KWK-Stromproduktion von der KWK-Wärmenachfrage entkoppelt werden. Die absolute Förderbegrenzung auf fünf Millionen Euro je Speicherprojekt sollte entweder auf zehn Millionen Euro erhöht oder sogar ganz aufgehoben werden.
Pessimistisch beurteilte Felix Matthes vom Öko-Institut (Berlin) in seiner Stellungnahme die Erwartungen der Bundesregierung. Das Ziel eines Stromerzeugungsanteils von 25 Prozent für die Kraft-Wärme-Kopplung werde unter den bisherigen Rahmenbedingen nicht erreicht werden können. „Selbst ein Anteil von 20 Prozent erscheint ohne weitere Flankierungen nur unter sehr optimistischen Annahmen als erreichbar“, erklärte Matthes. Die Bedeutung besonders kleiner KWK-Anlagen stellte der Stromanbieter „Lichtblick“ heraus. Sogenannte Mini-KWK bis 50 Kilowattstunden elektrischer Leistung könnten miteinander zu virtuellen Kraftwerken vernetzt werden. Dank dezentraler Einspeisung des KWK-Stroms könnten die Stromnetze entlastet und die Netzausbaukosten deutlich reduziert werden.
Zur Anhörung zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Ausschuss fuer Wirtschaft und Technologie erklären der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann und sein Stellvertreter Dirk Becker
Zur Anhörung zur Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes im Ausschuss fuer Wirtschaft und Technologie erklären der energiepolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Rolf Hempelmann und sein Stellvertreter Dirk Becker: Die Bundesregierung hat aus dem Gesetzesvorschlag des Landes Nordrhein-Westfalen und aus dem Antrag der SPD-Bundestagsfraktion vom Juni vergangenen Jahres bereits viele wichtige Punkte in ihren Gesetzesentwurf übernommen. Jedoch hat die heutige Anhörung zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) eines ganz deutlich gezeigt: Ohne einen konkreten Anreiz fuer Investitionen in neue KWK-Anlagen und in die Modernisierung bestehender Anlagen wird das Ziel eines 25prozentigen KWK-Anteils an der Stromerzeugung bis 2020 nicht erreicht werden.
Die Sachverständigen plädierten unisono dafür, die Wirtschaftlichkeitslücke von KWK-Anlagen durch eine moderate Erhöhung der Zuschlagssätze fuer in KWK erzeugten Strom zu schließen. Damit ließen sich neue Erzeugungskapazitäten anreizen, die fuer die Energiewende und den steigenden Ausbau Erneuerbarer Energien benötigt werden. Eine KWK-Anlage verbunden mit einem Wärme- oder Kältespeicher ist in der Lage, Strom aus Wind- und Sonnenenergie auszugleichen.
Auch das KWK-Potenzial in der Industrie sollte gehoben werden, denn hier trifft ein hoher Strom- auf einen hohen Wärmebedarf, was unter dem Gesichtspunkt der Energieeffizienz besonders wertvoll ist. Im industriellen Bereich sollten die restriktive Verknüpfung mit dem europäischen Emissionshandelssystem aufgegeben werden, so dass fuer emissionshandelspflichtige Anlagen die Erhöhung des KWK-Zuschlags auch fuer KWK-Strom gilt, der an Anlagen in Sektoren mit Verlagerungsrisiko geliefert wird. Außerdem sollten niederschwelligere Modernisierungen und Umrüstungen von konventionellen Kraftwerken zu KWK-Anlagen ermöglicht werden.
Gerade in bevölkerungsreichen Bundesländern mit einer starken industriellen Basis wie Nordrhein-Westfalen könnten somit etliche fuer die Energiewende notwendige Neu- und Ersatzinvestitionen im Kraftwerkspark angestoßen werden, die es ohne eine moderate KWK-Förderung nicht geben würde. Damit wäre nicht nur der Energiewende und dem Klimaschutz gedient, sondern auch dem Erhalt der industriellen Kerne in Deutschland. Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Koalition sollten konsequente Schritte zum Erreichen der gesteckten Ziele unternehmen und die in der Anhörung festgestellten Mängel im Gesetz beseitigen.
->Quelle
Bundesregierung: Bis 2020 über eine Million Wärmepumpen in Deutschland
Die Bundesumweltministerium geht davon aus, dass der Bestand an Wärmepumpen in Deutschland bis 2020 auf 1,1 Millionen steigen könnte. Diese Zahlen nennt die Bundesregierung in einer Antwort (17/9214) auf eine Kleine Anfrage (17/8974) der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Wärmepumpen wandeln Wärme aus dem Erdreich, der Luft und dem Grundwasser mit elektrischer Energie in Warmwasser, Heizwärme und Kühlung um. Nicht alle Wärmepumpen weisen aber denselben Wirkungsgrad auf. Nach Angaben der Bundesregierung gibt es in ihrem Energiekonzept „keine expliziten Ziele für Wärmepumpen“. Langfristig könnten sie jedoch einen wichtigen Beitrag leisten, um die Erneuerbaren-Energie-Ziele zu erreichen. 23.04.2012