Grüne fordern Änderungen beim Marktprämienmodell für erneuerbare Energien
Bündnis 90/Die Grünen fordern Änderungen beim Marktprämienmodell für erneuerbare Energien. Dadurch sollen Zusatzkosten für Stromkunden über die EEG-Umlage verringert und Mitnahmeeffekte vermieden werden. In einem Antrag (17/9409) fordern die Grünen, dass die Betreiber von größeren Bioenergieanlagen in Zukunft wählen können, ob sie das Modell der Marktprämie nutzen wollen. Außerdem fordert die Fraktion, die sogenannte Managementprämie für Wind- und Solarstrom bis 1. Juni 2012 auf maximal 0,7 Cent pro Kilowattstunde und ab 01.08.2012 auf 0,1 Cent pro Kilowattstunde abzusenken. Zur Begründung erklären die Abgeordneten der Grünen, dass das Ziel einer verbesserten Marktintegration der erneuerbaren Energien durch das Marktprämienmodell verfehlt worden sei. Zudem würde es erhebliche Kosten verursachen. Insbesondere die Managementprämie sei so hoch gefasst, dass „erhebliche Mitnahmeeffekte generiert werden können“, heißt es in dem Antrag. Die Grünen fordern daher, das Modell der Marktprämie evaluieren zu lassen, allerdings von einem anderen Institut als dem, das das Modell einst entwickelt hat.
Die sogenannte Marktprämie ist ein Instrument mit dem die Marktintegration der erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Seit dem 1.1.2012 können Anlagenbetreiber ihren Strom direkt an der Strombörse vermarkten, anstatt den Strom aus der EEG-Umlage vergütet zu bekommen. Dabei wird die Differenz zwischen der EEG-Vergütung und dem an der Strombörse erzielten Preis durch die Marktprämie ausgeglichen. Entschließt sich ein Strombetreiber seinen Strom direkt zu vermarkten, muss er eine Einspeiseprognose abgeben. Daraus können sich finanzielle Risiken ergeben, die durch die Einführung einer Managementprämie ausgeglichen werden sollen. Sie wird pauschal gezahlt.
SPD fordert Unterstützung der EU-Richtlinie für mehr Klimaschutz bei Kraftstoffen
Die SPD unterstützt den Vorschlag der EU-Kommission für mehr Klimaschutz im Kraftstoffbereich. In einem Antrag (17/9404) fordert sie die Bundesregierung auf, sich für eine Konkretisierung von Artikel 7a der sogenannten Kraftstoffqualitätsrichtlinie einzusetzen. Die EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie (2009/30/EG) sieht EU-weite Standards für Kraftstoffe vor. Artikel 7 legt fest, dass die Kraftstofflieferanten die Emissionen ihrer Kraftstoffe bis 2020 um sechs Prozent gegenüber 2010 senken müssen. Umstritten ist wie die Treibhausgasemissionen fossiler Brennstoffe beispielsweise bei Kraftstoffen aus Teersanden berechnet werden. Die EU-Kommission hat dazu im Oktober im Rahmen des sogenannten Komitologieverfahrens technische Details vorgelegt. Das Fuel Quality Committee, das sich aus Experten verschiedener Mitgliedsländer zusammensetzt, konnte sich im Februar jedoch nicht auf eine Bewertung der einzelnen Energieträger einigen. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung der Stimme. Jetzt sollen die EU-Umweltminister darüber beraten. 25.04.2012
->Quelle: Heute im Bundestag