Noch keine Entscheidung über Bürgschaft für Angra 3
Bundestags-Ausschuss für Wirtschaft und Technologie
Die Bundesregierung hat noch nicht über eine Exportbürgschaft für die Fertigstellung des brasilianischen Atomkraftwerks „Angra 3“entschieden. Ein nach den Ereignissen von Fukushima angefordertes zusätzliches Gutachten habe ergeben, dass zu einigen wesentlichen Sicherheitsaspekten noch keine bewertbaren Unterlagen vorliegen. So sei der vom Betreiber des Kernkraftwerks geplante Stresstest noch nicht fertiggestellt. Eine endgültige Entscheidung über eine Hermes-Bürgschaft könne daher erst zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
Die FDP-Fraktion warnte davor, deutsche Unternehmen zu behindern. Andere Länder würden unabhängig vom deutschen Atomausstieg weiterhin auf Kernenergie setzen. Man müsse ein Interesse daran haben, dass solche Vorhaben wie Angra 3 mit solider und sicherer deutscher Kraftwerkstechnik ausgerüstet würden. Die CDU/CSU-Fraktion erklärte, es lägen noch nicht alle Unterlagen vor. Man erwarte, dass dies bald geschehe.
Die SPD-Fraktion verlangte, auch weitere vorliegende Gutachten in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. Angesichts der zu verbürgenden Milliarden-Investition stelle sich auch die Frage nach dem volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Linksfraktion nannte es inkonsequent, in Deutschland keine Atomkraftwerke haben zu wollen und im Ausland Bürgschaften zu deren Bau zu vergeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zeigte sich verwundert, dass die Regierung das Gutachten zu Angra 3 nicht
vorgelegt habe, obwohl dies zugesagt gewesen sei. Zugleich kritisierte eine Sprecherin den Stresstest, der so vorgesehen sei, dass der Betreiber des Kraftwerks sein eigener Kontrolleur sei. Eine Bürgschaft für Angra 3 konterkariere den Atomausstieg.
Die Regierung sicherte die Vorlage des Gutachtens zu. Zur volkswirtschaftlichen Bedeutung erklärte der Vertreter der Regierung, durch Angra 3 würden 3.000 Arbeitsplätze in Deutschland für mindestens ein Jahr ausgelastet.
->Quelle hib/HLE – Deutscher Bundestag – Parlamentskorrespondenz, PuK 2