Bundesnetzagentur stellt Entwurf für Netz- Entwicklungsplan Gas zur Konsultation
Homann: „Netzentwicklungsplan Gas (NEP) wesentlicher Baustein bei der Umsetzung der Energiewende und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit“
„Der Netzentwicklungsplan Gas 2012-2022 stellt einen wesentlichen Baustein bei der Umsetzung der Energiewende und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit dar. In dem jährlich zu erstellenden Plan werden zentrale Aspekte des Gasnetzausbaus, wie die künftige Entwicklung der Netzkapazitäten für Gaskraftwerke und Gasspeicher, aber auch Möglichkeiten der Vorsorge vor den Folgen von Störungen bei der Gasversorgung behandelt. Der von den Fernleitungsnetzbetreibern am 2. April und damit unter hohem Zeitdruck vorgelegte Entwurf stellt bereits eine gute Grundlage für die weitere Diskussion dar, aber es sind auch noch zusätzliche Arbeiten notwendig. So konnten die Fernleitungsnetzbetreiber nur in Ansätzen Schlussfolgerungen aus der Versorgungssituation im Februar dieses Jahres ziehen. Auch die im Szenariorahmen vorgegebene Bandbreite der Szenarien konnte nicht vollumfänglich gerechnet werden“, sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der Entwurf für den ersten nationalen NEP Gas wurde von den 14 Fernleitungsnetzbetreibern (FNB) auf der Grundlage des Szenariorahmens erstellt, den die Bundesnetzagentur am 6. Februar 2012 bestätigt hatte. Der Entwurf enthält alle wirksamen netztechnischen Maßnahmen zur bedarfsgerechten Optimierung und Verstärkung sowie zum bedarfsgerechten Ausbau des Fernleitungsnetzes und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit. Dabei wurden auch Netzausbaumaßnahmen aufgenommen, die in den nächsten drei Jahren notwendig sind. Auf Wunsch der Bundesnetzagentur und der Konsultationsteilnehmer erfolgte dies in Form konkreter Projektlisten.
Die von den Netzbetreibern auf Basis von zwei Szenarien (hoher und mittlerer Gasverbrauch) durchgeführten Berechnungen ergeben ein breites Spektrum möglicher Ausbaumaßnahmen. Da die künftige Entwicklung beim Bau von Gaskraftwerken und Gasspeichern noch mit erheblichen Unsicherheiten behaftet ist, haben die FNB die Durchführung zahlreicher Maßnahmen an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.
Trotz tendenziell rückläufigem Gasverbrauch, der sich regional allerdings unterschiedlich entwickeln wird, melden die Verteilernetzbetreiber insgesamt einen steigenden Bedarf an Leitungskapazität an. Ein bedeutender Aspekt in der Konsultation wird deshalb der Zielkonflikt zwischen der „Qualität“ der zur Verfügung zu stellenden Netzkapazitäten (sog. Kapazitätsprodukte) einerseits und den Kosten des Netzausbaus andererseits sein.
Die Bundesnetzagentur wird nun alle Marktteilnehmer zum vorgelegten Entwurf des NEP Gas anhören und anschließend die FNB ggf. zur Überarbeitung des Entwurfs auf Basis der Konsultationsergebnisse auffordern.
„Die Bundesnetzagentur wird eine intensive, transparente und ergebnisoffene Beteiligung aller Interessierten und Betroffenen sicherstellen. Ziel ist, wie auch beim NEP Strom, einen plausiblen und inhaltlich sinnvollen NEP Gas zu erarbeiten. Ich fordere alle Interessenträger auf, sich an der Konsultation zu beteiligen und damit an diesem Ziel weiterhin konstruktiv mitzuwirken“, so Homann.
Um die Konsultation zu erleichtern, hat die Bundesnetzagentur zum Entwurf des NEP Gas einen Fragenkatalog entwickelt, in dem insbesondere der Zielkonflikt zwischen Kapazitätsprodukten und Netzausbaukosten sowie Lösungsmöglichkeiten zu diesem Zielkonflikt angesprochen werden.
„Durch diese Fragen wird deutlich, dass der Gasnetzausbau, anders als der Ausbau des Stromnetzes, nicht nur durch die Beseitigung von physischen Netzengpässen, sondern auch vom Bedarf nach kommerziellen Kapazitäten getrieben wird“, erläuterte Homann.
Die Marktteilnehmer werden auch um ihre Meinung zu den vorgeschlagenen Ausbaumaßnahmen sowie zu den Ergebnissen der Power-to-Gas-Analysen und der Untersuchungen zur Versorgungssicherheit gebeten. Ferner sollen die Konsultationsteilnehmer Stellung dazu nehmen, ob eine umfangreiche und damit zeitaufwendige Nachbesserung des derzeitigen Netzentwicklungsplans 2012 sinnvoll ist, die auch eine Berücksichtigung der Schlussfolgerungen aus dem Versorgungsengpass im Februar ermöglicht, oder ob die Überarbeitung in den NEP Gas 2013 integriert werden soll.
Neben der schriftlichen Konsultation beabsichtigt die Bundesnetzagentur im Juni 2012 Workshops zu Kernthemen des NEP Gas (z. B. zu Speichern und Gaskraftwerken) durchzuführen. Außerdem wird den Marktteilnehmern im Rahmen einer öffentlichen Anhörung Gelegenheit gegeben werden, auch mündlich zum Entwurf des NEP Gas Stellung zu nehmen. Die Konsultation endet am 8. Juni 2012. 30.04.2012
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