Verunsicherung über Solarkürzungen – Q+A

Verunsicherung bei den Eigentümern von Solaranlagen

Mittlerweile wurden viele Fragen geklärt, die Auswirkungen der Solarkürzungen können manche Solaranlagenbetreiber trotzdem nicht abschätzen. Die vereinbarte Vergütung bei bestehenden Solaranlagen bleibt unangetastet.

Lediglich bei neu geplanten Anlagen, die noch nicht genehmigt und ans Netz angeschlossen sind, ändert sich die Höhe der Vergütung. Für Bestandsanlagen gilt die zugesicherte Einspeisungsvergütung über den vertraglich vereinbarten Zeitraum von normalerweise 25 Jahren. Innerhalb dieser Zeit darf die vereinbarte Höhe der Vergütung nicht abgesenkt werden. Der Staat würde sonst im Nachhinein vertragsbrüchig.

Warum wird gekürzt?

Die offizielle Begründung, warum die Einspeisungsvergütungen gekürzt werden, ist, dass angeblich der Erwerb und der Aufbau einer Solaranlage im Laufe der Zeit immer günstiger geworden seien. Die vereinbarte Kürzung der Vergütungseinspeisung sei also nur eine Anpassung an die aktuellen Preise, sodass Investoren nicht überdurchschnittlich verdienen und die Bevölkerung zu hohe Energiekosten aufzuwenden hat. Die Investoren werden durch die Einschnitte dazu gebracht, weniger in Solaranlagen zu investieren. Das bringt dann wiederum die Industrie tatsächlich dazu, die Verkaufspreise neuer Solaranlagen zu senken.

Die Kürzungen sollen letztendlich nicht die Investoren schädigen, sondern die Industrie dazu bringen, marktangepasste Verkaufspreise zu bieten. Ist das dann der Fall, pendelt sich die Rendite einer Solaranlage wieder auf das bekannte Niveau ein. Die Einspeisungsvergütung ist zwar reduziert, die Anschaffungskosten aber auch. Das Verhältnis gleicht sich also wieder aus.

Hat die Kürzung der Einspeisungsvergütung einen Einfluss auf den Immobilienmarkt?

Ja, sicherlich. Ist z. B. eine Gewerbeimmobilie großflächig mit einer Solaranlage versehen, die bereits einspeist, dann gelten in diesem Fall die alten Einspeisungsvergütungen bis zum Ablauf des Einspeisungsvertrages. Diese Unantastbarkeit der Höhe der Einspeisungsvergütung macht den Kauf einer solchen Immobilie so interessant. Dieses steigende Interesse lässt den Preis der Immobilie ebenfalls steigen. Beim Verkauf einer Immobilie ist der Verkäufer zwar nicht in der Lage, den tatsächlich bezahlten Anschaffungspreis einer Solaranlage anzusetzen. Er kann allerdings die von einer Bilanz dargestellten Durchschnittseinnahmen, die von der Anlage erwirtschaftet wurden, darlegen. Die Immobilie wird somit zu einem Renditeobjekt.

Die zu erwartenden Einnahmen kann der Verkäufer anhand seiner vorhandenen Bilanzen belegen. Für den Käufer ist der Kauf einer solchen Immobilie wesentlich interessanter, da die Einnahme und somit die Rendite, staatlich abgesichert ist. Besitzt ein Investor Mietimmobilien, muss er immer mit Leerständen und unzuverlässigen Mietern rechnen. Diese Probleme hat er mit einer Solaranlage nicht.

Daher werden die Verkaufspreise von Immobilien, die mit einer Solaranlage versehen sind, in der nächsten Zeit ansteigen, da sie dem Eigentümer weiterhin eine kalkulierbare und sichere Einnahmequelle bieten. Die Zahl dieser verfügbaren Immobilien ist durch die neue Gesetzesänderung begrenzt; das treibt den Verkaufspreis dieser Immobilien ebenfalls in die Höhe. Die Preissteigerung ist allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze möglich, da sich sonst keine Rendite mehr erwirtschaften lässt.

Der Preis von Immobilien, die mit einer bestehenden Solaranlage versehen sind, steigt somit etwas an und wird längerfristig stabilisiert werden. Solaranlagen gelten als Aufwertung einer Immobilie – solange die Anlage dem Eigentümer gehört und nicht nur die Dachfläche verpachtet wurde.

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