Ökodumping und Schadstoffbelastung verhindern

SPD verlangt gleiche Regeln für Abfallverbrennung
Ökodumping und Schadstoffbelastung verhindern

Anlässlich der ersten Lesung des SPD-Antrages „Schadstoffbelastung durch Abfallmitverbrennung senken – Gleiche Bedingungen fuer Müllverbrennung und Abfallmitverbrennung“ erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Gerd Bollmann:

Die Verbrennung von Abfällen in Industrieanlagen (Abfallmitverbrennung) wie zum Beispiel in Kohlekraft- und Zementwerken oder Industrieanlagen hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ausnahmeregelungen erlauben diesen Anlagen, anders als bei der klassischen Müllverbrennung, die strengen Auflagen der 17. Bundesimmissionsschutzverordnung nicht einhalten zu müssen. So können durch niedrigere Mindesttemperaturen bei der Verbrennung Dioxine und Furane entstehen, die zu einer erheblichen Gefährdung von Mensch und Umwelt führen. Auch dürfen Mitverbrenner bei gefährlichen Stoffen wie Quecksilber und organischen Kohlenstoffen mehr Emissionen Ausstoßen.

Daneben haben Mitverbrennungsanlagen wegen der Ausnahmetatbestände einen reduzierten Investitions- und Betriebskostenaufwand und können den Müll weitaus kostengünstiger verbrennen. Aufgrund dieses Ökodumpings wandern Abfallströme von technisch ausgereiften Müllverbrennungsanlagen in die schlechter ausgerüsteten Abfallmitverbrennungsanlagen. Damit steigt die Umweltbelastung und die Bürger müssen das Ökodumping durch höhere Abfallgebühren bezahlen.

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert in ihrem Antrag die Bundesregierung auf, die Auflagen der Bundesimmissionsschutzverordnung fuer Müll- und Mitverbrennungsanlagen auf hohem Niveau zu vereinheitlichen und Ausnahmeregelungen kritisch zu prüfen. Im Interesse von Mensch und Umwelt müssen fuer alle Müllverbrennungsanlagen gleich hohe Sicherheitsstandards und Auflagen gelten. Finanzielle Vorteile auf Kosten von Gesundheit und Ökodumping darf es nicht geben.

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