Offshore-Windenergie:
BMWi plant separate Ausweisung für Netzanbindungs-Umlage
Wie das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) bestätigte, hat es einen Vorschlag für eine neue Form der Umlage auf den Strompreis für mehr Investitionssicherheit bei den Offshore-Windparks entwickelt. Das BMWi erklärte, dass sich die privaten Investoren bei der Finanzierung des Baus und der Netzanbindung von Offshore-Windparks in Deutschland bislang sehr zurückhaltend gezeigt haben. Hauptproblem seien dabei mögliche Haftungsrisiken, die nicht zu versichern seien. Ziel des Vorschlags des BMWi ist es, die Investitionssicherheit für Offshore-Windparks zu stärken. Es ist vorgesehen, dass durch eine Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Instrument einer Offshore-Umlage die Haftungsrisiken begrenzt und die Investitionsbereitschaft gestärkt werde, so das BMWi. Bereits heute würden die Offshore-Anbindungskosten über die Netzentgelte auf die Stromkunden umgelegt. Neu sei bei den aktuellen Vorschlägen lediglich, dass diese Kosten separat und transparent in der Stromrechnung ausgewiesen würden.
80 Prozent Ausfall-Erstattung bei verspäteter Anbindung
Bei nicht rechtzeitiger Anbindung oder Ausfall einer Leitung sollen die Windparks auf See ab dem 15. Tag der Nichteinspeisung einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 80 Prozent der gesetzlichen Einspeisevergütung erhalten. Dies schaffe Investitionssicherheit bei den Windparks. Zusätzliche Kosten des Windparks (z.B. Betrieb während Reparatur) würden dem Windpark nicht erstattet, heißt es in einem Papier des Wirtschaftsministeriums, das dem IWR vorliegt. Die Kosten des pauschalierten Schadensersatzes trage der Netzbetreiber. Diese werden zusammen mit den Kosten für die Anbindungsinvestitionen im Rahmen einer Offshore-Anbindungsumlage nach dem Vorbild der KWK-Umlage bundesweit gewälzt und separat in den Stromrechnungen ausgewiesen.