Bericht der Bundesregierung über die Entwicklung der Treibhausgasminderung von Biokraftstoffen,
über Biomassepotenzial sowie über die auf dem Kraftstoffmarkt befindlichen Biomethan-Mengen
Das Biokraftstoffquotengesetz vom 18. Dezember 2006 ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Damit wurde die Förderung von Biokraftstoffen, die bis dahin über energiesteuerliche Subventionen erfolgte, grundlegend umstrukturiert. Im Jahr 2009 wurden die mit dem Biokraftstoffquotengesetz eingeführten Regelungen unter besonderer Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes angepasst.
Gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz muss die Bundesregierung dem Bundestag unter Berücksichtigung der Aspekte der Nachhaltigkeit über die Entwicklung der Treibhausgasminderung der Biokraftstoffe und über das Biomassepotenzial berichten. Weiterhin prüft die Bundesregierung, ob auf Grund der innerhalb des Berichtszeitraums bis 31. Dezember 2011 auf dem Kraftstoffmarkt befindlichen Biomethan-Mengen weitere Maßnahmen zu ergreifen sind. 10.05.2012
->Quelle – und heute im Bundestag (hib) – der Bericht