Unionsabgeordnete wollen Erfolge der Exzellenzinitiative mit Grundgesetzänderung absichern
Die Sieger der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern stehen fest. Bis 2017 erhalten die Gewinnerhochschulen in allen drei Förderlinien nun insgesamt 2,7 Milliarden Euro, um ihre Forschungsleistungen auszubauen.
Dazu Michael Kretschmer, stellvertretender Vorsitzender der Unionsfraktion im Bundestag:
„Aus Konkurrenten sind Verbündete geworden. Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen haben durch die Exzellenzinitiative erkannt, dass enge Kooperation sich lohnt und dass davon beide Seiten profitieren. Das ist der schönste Erfolg des Wettbewerbs. Die Exzellenzinitiative hat unsere Hochschullandschaft sehr positiv verändert. Diese neue Kultur der Zusammenarbeit wollen wir dauerhaft mit einer Grundgesetzänderung absichern. Mit dem Kabinettsbeschluss vom 30. Mai 2012 hat der Bund bereits klar für die geplante Grundgesetzänderung votiert. Jetzt müssen auch die Länder Verantwortung für ihre Hochschulen zeigen und den Weg für eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung universitärer Spitzenforschung im Bundesrat freimachen.“
Der forschungspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Albert Rupprecht, erklärte:
„Durch die Exzellenzinitiative ist Deutschland in der Forschung wieder an die Weltspitze gerückt. Die deutschen Hochschulen sind aus Sicht der besten Forscher weltweit wieder zu einer ernsthaften Alternative zu Oxford, Cambridge oder Yale geworden. Um diese Position zu halten und weiterzuentwickeln, brauchen wir die Grundgesetzänderung.“
Hintergrund:
Die Exzellenzinitiative hat seit 2005 in drei Förderlinien „Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses“, „Exzellenzcluster zur Förderung der Spitzenforschung“ und „Zukunftskonzepte zum projektbezogenen Ausbau der universitären Spitzenforschung“ große Dynamik in die deutsche Hochschullandschaft gebracht. Für ihre Fortsetzung haben Bund und Länder die Förderung von 2,7 Milliarden Euro bis 2017 festgeschrieben. Um zu den Gewinnern zu gehören, mussten die Hochschulen in einem harten Wettbewerb bestehen: Aus 227 Projektskizzen wurden 59 ausgewählt, die einen Vollantrag stellen durften. In der finalen Runde traten diese Neubewerber gegen die Sieger der ersten Phase der Initiative an, die Fortsetzungsanträge stellten.
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