Weil Elektromobilität ein wichtiges Element einer klimagerechten Verkehrs- und Energiepolitik ist, sollen Personenkraftwagen, Nutzfahrzeuge, Leichtfahrzeuge und Krafträder nach Ansicht der Bundesregierung für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden, wenn sie reine Elektrofahrzeuge sind.
Die Befreiung soll für alle vom 18. Mai 2011 (Datum des Kabinettsbeschlusses zur Elektromobilität) bis zum 31. Dezember 2015 zugelassenen Fahrzeuge gelten, heißt es in dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Versicherungsteuergesetzes und des Kraftfahrzeugsteuergesetzes. Fahrzeuge, die im Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020 erstmals zugelassen werden, sollen wieder wie bisher schon für den Zeitraum von fünf Jahren von der Steuer befreit werden. Die stufenweise Rückführung der Steuerbefreiung diene der Stabilisierung des Steueraufkommens, schreibt die Bundesregierung in der Begründung des Gesetzentwurfs. 26.06.12
->Quelle: EPID-Online