Erneuerbare Energien: Kompromiss im Streit um die Solarförderung
Im Konflikt um die Solarkürzungen haben Bund und Länder einen Kompromiss erzielt. Die Kürzungen sollen abgemildert werden, dafür sollen die Subventionen aber ab der Obergrenze von 52.000 Megawatt installierter Leistung endgültig auslaufen. Ob die schwächelnden deutschen Solarzellen-Hersteller hiervon profitieren, ist fraglich. Denn für den erwarteten „Schlussverkauf“ erscheint die billigere chinesische Konkurrenz besser aufgestellt.
Für größere Dachanlagen mit zehn und 40 Kilowatt Leistung sollen die Einschnitte weniger stark ausfallen als vom Bund geplant. Für solche Anlagen, meist auf Bauernhöfen oder Lagerhallen angebracht, soll eine eigene Förderkategorie geschaffen werden. Auf 20 Jahre garantiert, soll es künftig 18,50 Cent je Kilowattstunde als Einspeisungsvergütung geben.
Bundesumweltminister Altmaier (CDU) hat die Senkung der Solarförderung zwar verteidigt, sich aber gegen einen Kahlschlag ausgesprochen. „Ich möchte dass die deutsche Solarwirtschaft eine faire Chance hat, auch gegenüber Anbietern aus anderen Ländern, wie zum Beispiel China“, sagte Altmaier bei einem Kongress des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) in Berlin. Das Wachstum in diesem Sektor sei hierzulande aber nicht dauerhaft mit Unterstützungen zu erhalten, weil die Strompreise „nach außen nicht mehr vermittelbar und sozial nicht mehr begründbar“ seien. „Es war notwendig dass wir die Subventionierungen bei Photovoltaikstrom auf einen vernünftigen und erträglichen Pfad zurückführen.“
Ende der Solarförderung in Sicht
Ursprünglich sollte die Förderung von Anlagen mit einer Kapazität von zehn bis 100 Kilowatt besonders stark (bis zu 45 Prozent) gesenkt werden. Bei anderen Anlagen soll es bei den geplanten Kürzungen um 20 bis mehr als 30 Prozent bleiben. Kleine Dachanlagen mit weniger als zehn Kilowatt Leistung erhalten demnach künftig 19,50 statt bisher 24,43 Cent, Anlagen bis 1.000 Kilowatt 16,5 Cent und große Anlagen auf Freiflächen bis zehn Megawatt 13,5 Cent je Kilowattstunde. Für noch größere soll es keine Förderung geben. Bei der vollen Förderung des Stroms aus Kleinanlagen soll es bleiben, bei allen übrigen sollen nur 90 Prozent gefördert werden. Der Rest müsste selbst genutzt oder zum Marktpreis abgegeben werden. Endgültig auslaufen sollen die Einspeisungsvergütungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, wenn 52.000 Megawatt Solarstromleistung in Deutschland installiert sind. 27.06.2012
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Erklärungen aus der Unionsfraktion dazu: Franz-Josef Holzenkamp (Vorsitzender der AG Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz) und Johannes Röring (zuständiger Berichterstatter):
„Wir begrüßen das Ergebnis zur Neuregelung der EEG-Förderung für Photovoltaikanlagen. Damit ist es gelungen, die Kosten für die Verbraucher gering zu halten und für bereits geplante Anlagen Sicherheit bei der Umsetzung zu erzielen. Unser primäres Ziel ist es gewesen, die Belastung, welche die Stromkunden durch die EEG-Umlage tragen, zu begrenzen. Das haben wir nun erreicht. Nur bei fairen Strompreisen findet die Energiewende in der Bevölkerung auch Akzeptanz.
Sobald wir in Deutschland das Gesamtausbauziel von 52 Gigawatt erreicht haben, werden keine neuen Anlagen mehr gefördert. Bis dahin muss die Branche das Laufen gelernt haben und auf dem freien Markt bestehen können. Der Einspeisevorrang bleibt auch für Anlagen jenseits dieser Schwelle erhalten. Wir haben für schon geplante Anlagen einen angemessenen Vertrauensschutz mit fairen Fristen geschaffen. Für Dachanlagen, deren Betreiber vor dem 24. Februar 2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt haben, gibt es z. B. eine Übergangsregelung, wenn die Anlage bis zum 30. Juni 2012 in Betrieb genommen ist. Ebenfalls gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Übergangsfristen für Freiflächenanlagen. So erreichen wir, dass bereits begonnene Projekte verlässlich weitergeführt werden können.
Um die Solarindustrie bis dahin noch wettbewerbsfähiger zu machen, wird die Forschungsförderung weiter verbessert. Forschungsaktivitäten im Bereich dezentraler Speicher werden im kommenden Jahr zudem mit einem KfW-Programm und flankierenden Mitteln des Bundes in Höhe von 50 Millionen Euro gefördert.“ 29.06.2012
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