Aktuelles zur Einspeisevergütung

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick

Nach dem Bundestag hat auch der Bundesrat am 29. Juni 2012 dem vom Vermittlungsausschuss kurz zuvor erarbeiteten Kompromissvorschlag zur künftigen Ausgestaltung der Solarförderung zugestimmt. Somit kann die EEG-Novelle zur Photovoltaikeinspeisung endgültig in Kraft treten. Die Kürzungen und Änderungen bei der Solarförderung werden rückwirkend zum 1. April erfolgen. Die vorgesehenen Übergangsfristen für größere Photovoltaik-Anlagen und bereits bewilligte Projekte bleiben bestehen. Der Bundesrat hatte zunächst mit einer Zweidrittel-Mehrheit am 11. Mai dieses Jahres die EEG-Novelle gestoppt und an den Vermittlungsausschuss verwiesen.

  • Grundsätzlich bleibt es bei den vom Bundesrat am 11. Mai 2012 noch abgelehnten Förderstufen von 19,5 ct/kWh (bis 10 kWp), 16,5 ct/KWh (bis 1 MW) und 13,5 ct/kWh (bis 10 MW) und auch bei den geplanten monatlichen Kürzungen der Einspeisetarife um je ein Prozent
  • Die Fördergrenze von 90% für Anlagen von 10 kWp bis 1 MW bleibt erhalten, jedoch erst ab dem 1.1.2014. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kleinstanlagen bis 10 Kilowatt. Hier werden nach wie vor 100 % des erzeugten Stroms gefördert. Die Förderkürzung ist rückwirkend ab 1. April 2012 gültig. Eine neue Größenklasse von 10 bis 40 kWp wird neu eingeführt, welche anfangs mit 18,5 ct/kWh vergütet werden soll.
  • Nach Erreichung von 52.000 MW installierter Leistung in Deutschland wird Photovoltaik-Strom nicht mehr gesetzlich vergütet. Derzeit sind ca. 28.000 MW installiert. Wird das Zubautempo der letzten beiden Jahre weiterhin erreicht, würde in etwa 2015 oder 2016 der Grenzwert von 52 GW erreicht werden. Hat der gesamte Ausbau der Photovoltaik die Grenze von 52 GW überschritten, wird die Förderung der ab dem darauf folgenden Kalendermonat neu installierten Anlagen vollständig eingestellt.
  • Es gilt weiterhin ein von der Bundesregierung geplanter Zubaukorridor von 2,5 bis 3,5 GW pro Jahr. Sollte dieser um bis zu einem Gigawatt überschritten werden, wird die Einspeisevergütung ab Herbst 2012 um zusätzliche 0,4 Prozentpunkte pro Monat abgesenkt. Beim Überschreiten des Korridors um bis zu zwei Gigawatt, sinkt die Vergütung um zusätzliche 0,8 Prozent pro Monat, bei drei Gigawatt um 1,2 Prozent und bei vier Gigawatt um 1,5 Prozent pro Monat. Wenn der Zubau sogar über vier Gigawatt höher liegt, als die im Zubaukorridor anvisierten 2,5 bis 3,5 Gigawatt, dann sinkt die Einspeisevergütung um zusätzliche 1,8 Prozentpunkt pro Monat. 29.06.2012

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