3. Wie hoch wird nach Kenntnissen der Bundesregierung der Bedarf an Speicherkapazitäten (in Megawatt) in Deutschland in Zukunft sein (bitte nach den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 aufschlüsseln), sofern sich der Ausbau der erneuerbaren Energien so entwickelt, wie im Energiekonzept der Bundesregierung vorgesehen?
Die Bundesregierung macht keine Prognose zum künftigen Bedarf an Speicherkapazitäten. Die der Bundesregierung vorliegenden Studien gehen von unterschiedlichen Werten hinsichtlich des Bedarfs an Speicherkapazitäten aus, nicht zuletzt aus dem Grund, dass dieser Bedarf von spezifischen Annahmen im Rahmen der Studien (wie zur Entwicklung des europäischen Kraftwerksparks oder zum europaweiten Netzausbau) abhängt.
Die Energieszenarien für ein Energiekonzept der Bundesregierung unterstellen 7.700 Megawatt Bruttostromerzeugungs-Kapazitäten von Pumpspeichern in den Jahren 2020 bis 2050. Im Szenario A der aktuellen Langfristszenarien für das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) wird davon ausgegangen, dass sich die Kapazitäten von Pumpspeichern und anderen Speichern von 8.000 Megawatt im Jahr 2020 auf 9.000 Megawatt zwischen den Jahren 2030 bis 2050 erhöhen. Im Jahr 2050 wird im Szenario A der aktuellen Langfristszenarien zusätzlich von einer Kapazität von 3.300 Megawatt EE-Wasserstoff ausgegangen, die potentiell als Speicher zu Verfügung stehen könnte.
4. Welche Forschungsmittel stellt die Bundesregierung konkret für den Einsatz von Stromspeichern in den Haushaltsjahren 2012 bis 2015 zur Verfügung, und von wem, und nach welchen Kriterien werden diese Mittel vergeben (bitte nach Jahren, Ressorts, Etats und Titeln aufschlüsseln)?
Die Bundesregierung stellt für Forschungsprojekte im Rahmen der ressortübergreifenden Förderinitiative „Energiespeicher“ in den nächsten Jahren insgesamt 200 Mio. Euro an Fördermitteln bereit, wobei jedes beteiligte Ressort (BMWi, BMU, BMBF) etwa ein Drittel übernimmt.