Bundesnetzagentur stellt Entwurf des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan 2013 zur Konsultation
Mit der Veröffentlichung des Entwurfs des Szenariorahmens zum Netzentwicklungsplan (NEP) Strom 2013 startet jetzt der Prozess zur Feststellung des notwendigen Netzausbaus bis zum Jahr 2023 bzw. 2033. er von den vier Übertragungsnetzbetreibern (ÜNB) erstellte Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 beschreibt die Bandbreite der wahrscheinlichen Entwicklung installierter Kapazitäten der erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie die Entwicklung des Stromverbrauchs in den Jahren 2023 bzw. 2033.
Der Szenariorahmen zum NEP 2013 führt den Szenariorahmen zum NEP 2012 fort. Dabei wurde das grundsätzliche Vorgehen zur Erstellung der Szenarien aus dem vergangenen Jahr beibehalten.
Verbesserungen konnten durch eine umfangreichere Datenbasis besonders im Bereich der konventionellen Kraftwerke sowie durch die Erfahrungen aus dem NEP-Prozess 2012 erreicht werden. Dies betrifft insbesondere die Berücksichtigung dezentraler Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen mit geringer Leistung, die nun in großer Zahl erfasst werden konnten. Bei der installierten Leistung konventioneller Kraftwerke wird in allen drei Szenarien gegenüber heute von einem Rückgang ausgegangen, was zumindest teilweise durch den vollständigen Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 bedingt ist.
Die Angaben zur bundesweit installierten Leistung bei den erneuerbaren Energien in 2023 unterscheiden sich zu den im Szenariorahmen zum NEP 2012 genehmigten Werten durch einen hohen Zuwachs von 7,1 GW für Photovoltaik und einen durchschnittlichen Zuwachs von 2,0 GW für Wind (onshore). In Bezug auf die in der EEG-Novelle vorgesehene Fördergrenze von 52 GW bei Photovoltaikanlagen wird im aktuellen Szenariorahmen davon ausgegangen, dass u. a. auf Grund von sinkenden Herstellungspreisen über die Fördergrenze hinaus zugebaut wird. Außerdem enthält der Entwurf des Szenariorahmens für den NEP 2013 nun für alle Szenarien eine bundesländerscharfe Zuordnung der installierten Leistung der erneuerbaren Energien.
Die jährliche Erstellung des NEP, die mit der Erarbeitung des Szenariorahmens beginnt, ist gesetzlich vorgeschrieben. Damit soll sichergestellt werden, dass zeitnah reagiert werden kann, wenn sich Rahmenbedingungen ändern, die den Netzausbau beeinflussen. Im Juli 2011 hatten die ÜNB zum ersten Mal den Entwurf eines Szenariorahmens erarbeitet. Dieser wurde unter Beteiligung einer breiten Öffentlichkeit konsultiert und am 20. Dezember 2011 von der Bundesnetzagentur genehmigt. Auf Basis des genehmigten Szenariorahmens haben die ÜNB einen ersten Entwurf für einen nationalen NEP Strom 2012 erstellt und vom 30. Mai bis zum 10. Juli 2012 konsultiert. Der derzeit in Überarbeitung befindliche Entwurf des NEP 2012 wird nach Vorlage durch die ÜNB von der Bundesnetzagentur geprüft und nach erneuter Konsultation bestätigt. Der NEP Strom 2012 ist die Grundlage für den ersten Bundesbedarfsplan.
Da die ÜNB den Entwurf des zweiten NEP bereits zum 3. März 2013 der Bundesnetzagentur vorlegen müssen, ergibt sich eine zeitliche Überlappung der Prozesse zur Erstellung der NEP Strom 2012 und 2013. Die Ergebnisse des neuen Szenariorahmens fließen erst in den NEP 2013 ein.
Alle Interessierten sind eingeladen, der Bundesnetzagentur Stellungnahmen zum Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 per E-Mail (netzentwicklung@bnetza.de; Stichwort Szenariorahmen) oder per Post (Bundesnetzagentur, Referat 613P, Stichwort: Szenariorahmen, Postfach 80 01, 53105 Bonn) zu übermitteln. Die Konsultation endet am 30. August 2012.
Die Bundesnetzagentur hat den Entwurf des Szenariorahmens zum NEP Strom 2013 auf ihrer Internetseite www.netzausbau.de veröffentlicht. Hier werden nach Abschluss der Konsultation auch alle Stellungnahmen veröffentlicht.
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