BMW-Erbe will alleinige Kontrolle
Solarwatt: Gewährleistungsansprüche gelöst
Der BMW-Erbe Stefan Quandt strebt einem Medienbericht zufolge die Mehrheit bei der angeschlagenen Dresdner Solarwatt AG an. Der 46-Jährige wolle die „alleinige Kontrolle über die Solarwatt AG“ übernehmen, schreibt die Heilbronner Stimme unter Berufung auf die Liste der angemeldeten Fusionen beim Bundeskartellamt, in der Solarwatt allerdings nicht vorkommt. Quandt, der als einer der reichsten Deutschen gilt, hält nach Angaben des Blattes bereits 36,3 Prozent an dem Hersteller von Solarmodulen und ist damit größter Anteilseigner.Ein Sprecher Quandts bestätigte am 18.05.2012, dass von den Gesellschaftern des Unternehmens Gespräche geführt würden.
Die Solarwatt AG hat vor dem Hintergrund des am 13.6.2012 eingeleiteten Schutzschirmverfahrens inzwischen nach eigenen Angaben eine Lösung zur Handhabung der Gewährleistungsansprüche der Erwerber neuer Solarwatt-Photovoltaikmodule gefunden.
Für jedes neue Solarwatt-Produkt, das während der Dauer des vorläufigen Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO bei SOLARWATT erworben wird, hinterlegt Solarwatt vom Kaufpreis einen anteiligen Sicherungsbetrag auf ein Treuhandkonto (Anderkonto). Darüber hinaus werden auch Ersatzmodule physisch hinterlegt, die im Gewährleistungsfall für den Austausch defekter Module verwendet werden.
Die hinterlegten Beträge und Ersatzmodule dienen zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen der betreffenden Kunden während der gesamten Gewährleistungsfrist von 12 Jahren (verlängerte Produktgarantie) bzw. 25 Jahren (lineare Leistungsgarantie).
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