Bundestag: Kurzmeldungen zur Energie

Energieversorgung

Aus den Erfahrungen anderer EU-Mitgliedstaaten mit abschaltbaren Lasten (temporäre Abschaltung energieintensiver Unternehmen) im Bereich der Energieversorgung können nur teilweise Lehren für eine entsprechende Regelung in Deutschland gezogen werden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/10417) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10234). Dies könnte laut Fraktion ein wichtiger Baustein innerhalb der Energiewende sein und zur Netzstabilität beitragen.

Rechtsverordnung zu abschaltbaren Lasten

Mit der Rechtsverordnung zu abschaltbaren Lasten befindet sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie derzeit noch in der Ressortabstimmung. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10418) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10260) hervor. Im Mittelpunkt der Gespräche würden Fragen zur Ausgestaltung des Vergütungsmechanismus stehen, heißt es weiter. Angestrebt werde ein Inkrafttreten der Verordnung zum 1. Januar 2013.

Energieeffizienzfonds

Aus dem Energieeffizienzfonds sind bis Ende 2011 insgesamt 9,4 Millionen Euro abgeflossen. Das sind rund 10,4 Prozent der insgesamt zur Verfügung stehenden 90 Millionenen Euro. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10362) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10332) hervor. Dabei gingen allein 4,5 Millionen Euro in Projekte der „Energetischen Vorbildfunktion des Bundes“.

Netzausbau

Die Bundesregierung will bis Ende dieses Jahres dem Bundestag einen Entwurf eines Bundesbedarfsplangesetzes zum Netzausbau vorlegen. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung (17/10419) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/10261) hervor. Basis dafür werde der von der Bundesnetzagentur vorzulegende Entwurf eines Bedarfsplans sein, heißt es weiter. Der Zeitpunkt für das Inkrafttreten des Gesetzes sei vom parlamentarischen Verfahren abhängig.
->Quelle: Heute im Bundestag