„Hindernisse für Ausbau der Offshore-Windenergie beseitigt: Offene Haftungsfragen werden eindeutig geklärt“
Das Bundeskabinett hat den Entwurf einer Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Mit dieser Novelle sollen die Rahmenbedingungen für Investitionen in die Anbindung von Offshore-Windparks verbessert und der Ausbau der Offshore-Windenergie beschleunigt werden. Der wirtschaftspolitische Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, hält den Ausbau der Offshore-Windenergie für einn der zentralen Eckpfeiler des geplanten Umbaus der Energieversorgung. Es sei „wichtig und richtig, dass die Bundesregierung nun einen Vorschlag vorgelegt hat, der die offenen Haftungsfragen beim Anschluss von Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz eindeutig klärt“. Die bisher bestehenden Unsicherheiten führten zu erheblichen Verzögerungen bei der Errichtung der Windparks und den Netzanbindungen in Nord- und Ostsee. Dieser untragbare Zustand müsse schnell beendet werden. Pfeiffer: „Das erreichen wir mit der vorliegenden Novelle. Anders sind die ambitionierten Ausbauziele für die erneuerbaren Energien nicht zu realisieren.“
Pfeiffer räumt ein, dass die neue Haftungsregelung einen Großteil der Kosten auf die Netzentgelte und damit auf die Verbraucher umlegt. An diesen Kosten würden jedoch auch die Übertragungsnetzbetreiber durch die Einführung eines Selbstbehalts zu einem erheblichen Teil beteiligt. Dies sei „eine faire Lastenverteilung“.
Im Übrigen gelte, so Pfeiffer, auch hier: „Der Umstieg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Energieversorgung wird durch den beschleunigten Ausstieg aus der Kernenergie vorerst teurer. Dies war der Bevölkerung bei den Entscheidungen zum Umstieg auf erneuerbare Energien im vergangenen Jahr auch durchaus bewusst, wie die Umfragen belegen. Der Königsweg bleibt die Steigerung der Energieeffizienz: Geringerer Verbrauch und höhere Effizienz können künftige Preissteigerungen kompensieren.“
Hintergrundinformation: Der Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes regelt die bisher unklaren Haftungsfragen bei Verzögerung oder Störung der Anbindung eines Offshore-Windparks an das Stromübertragungsnetz. Hierfür kann der Offshore-Windparkbetreiber vom Übertragungsnetzbetreiber eine Entschädigung verlangen. Um Liquiditätsengpässe bei den Netzbetreibern zu vermeiden, sollen die Kosten zu einem Großteil bundesweit auf die Verbraucher umgelegt werden können. Allerdings tragen die Netzbetreiber ebenfalls einen Selbstbehalt. Die aus den Haftungsregeln entstehenden Belastungen der privaten und gewerblichen Stromverbraucher werden auf 0,25ct/kWh begrenzt (zum Vergleich: die EEG-Umlage beträgt derzeit 3,592 Ct/kWh). Ein weiterer zentraler Punkt ist die Einführung eines Offshore-Netzentwicklungsplans.
->Quelle: cducsu.cc/