Bundeskabinett beschließt Offshore-Haftungsregelung und Einführung eines Offshore-Netzentwicklungsplans
Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 03.09.2012 den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften beschlossen. Ziel der Regelungen ist laut einer gemeinsamen Presseerklärung von BMU und BMWi, den Ausbau der Offshore-Windenergie zu beschleunigen. „Im Zentrum steht der Systemwechsel hin zu einer kohärenten und effizienten Netzausbauplanung durch die Einführung eines verbindlichen Offshore-Netzentwicklungsplans. Dieser wird Netzanbindungen und Offshore-Windparks zukünftig besser koordinieren. Darüber hinaus wird eine Entschädigungsregelung für die Errichtung und den Betrieb von Anbindungsleitungen von Offshore-Windparks eingeführt.“
Wirtschaftsminister Rösler sagte: „Die heutige Entscheidung der Bundesregierung über den Gesetzesentwurf ist ein großer Erfolg für die Energiewende in Deutschland. Denn damit haben wir eine wichtige Hürde hin zu einem schnelleren Ausbau und Anschluss von Offshore-Windkraft übersprungen. Davon profitieren nicht nur die Unternehmen, die in die Zukunftsbranche Offshore-Windenergie investieren wollen. Auch die Verbraucherinnen und Verbraucher können nun damit rechnen, dass der ’saubere‘ Strom der Offshore-Windparks nun endlich bei ihnen ankommen kann.“
Die Energiewende sei ein Jahrhundertprojekt, das unser aller Anstrengung erfordere und nicht zum Nulltarif zu haben sei. Die Neuregelung sorge für eine faire Lastenverteilung. Die Kosten für den Verbraucher und die Verbraucherin würden der Höhe nach begrenzt und der Eigenanteil der Übertragungsnetzbetreiber erhöht. Rösler: „Mein Ziel ist es, dafür zu sorgen, dass der Strom in Deutschland für alle bezahlbar bleibt, für Verbraucherinnen und Verbraucher und für Unternehmen. Dies werden wir aber nur mit einer grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes erreichen. Wir müssen die Förderung der Erneuerbaren dringend effizienter und marktwirtschaftlicher ausgestalten.“
Bundesumweltminister Altmaier sieht „ein großes Hemmnis für den Ausbau der Offshore-Windenergie aus dem Weg geräumt“. Der nächste Schritt müsse sein, dafür zu sorgen, dass der Strom vom Meer auch seinen Weg in die Verbrauchszentren finde. „Dafür brauchen wir zügig Klarheit beim weiteren Ausbau der Netze“, verlangte Altmaier. Der Ökostrom habe mittlerweile eine Bedeutung gewonnen, bei der Netzausbau und weiterer Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt besser aufeinander abgestimmt werden müssten. Altmaier: „Darüber hinaus muss grundsätzlich überlegt werden, wie die Förderung der erneuerbaren Energien besser organisiert werden kann, ohne bewährte Elemente wie etwa den Einspeisevorrang voreilig über Bord zu werfen. Das müssen wir sehr gründlich angehen, denn wir brauchen eine Lösung, die mehrere Jahre trägt, das weitere Wachstum der Ökostromerzeugung nicht abwürgt, sondern in vernünftige Bahnen lenkt und die von einem breiten Konsens in unserer Gesellschaft getragen wird. Das lässt sich nicht übers Knie brechen, das braucht Zeit. Aber ich werde das anpacken.“
Die Neuregelung stelle Kostenkontrolle und Transparenz beim Ausbau der Offshore-Windenergie sicher, da Schadensfälle und Maßnahmen zur Schadensminderung dokumentiert und im Internet veröffentlicht würden, so die Presseerklärung. Auch die Kosten und die daraus resultierende Umlage würden transparent gemacht. Zudem sei vorgesehen, dass die Regelungen nach drei Jahren evaluiert und wenn notwendig angepasst würden. Der Gesetzesentwurf soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.
->Quelle:bmu.de; bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF