20 Prozent Steigerung bis 2020
Die Abgeordneten des EU-Parlaments haben am 11.09.2012 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie mit großer Mehrheit zugestimmt. Die Abgeordneten billigten ohne Änderungen den bereits Mitte Juni gefundenen Kompromiss zwischen Parlament, Ministerrat und EU-Kommission. Mittels konkreter Vorgaben soll so das Ziel erreicht werden, die Energieeffizienz in der EU bis 2020 um 20 Prozent zu steigern. Die Energieeffizienz-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu bindenden Energiesparmaßnahmen sowie alle großen Unternehmen zu Energiesparplänen und Energieaudits.
Freie Hand für EU-Länder
Bei der Erfüllung des Energieeinsparziels von 1,5 Prozent pro Jahr lässt der Kompromiss den EU-Staaten allerdings weitgehend freie Hand. So wird es den Mitgliedsstaaten freigestellt, ob sie Einsparverpflichtungen für Energieversorger einführen oder alternative Maßnahmen, zum Beispiel Förderprogramme zur Erreichung dieser Quote ergreifen. Zusätzlich sind Ausnahmeregelungen bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Einsparziels möglich.
Statt der ursprünglich vorgeschlagenen Verpflichtung für die Mitgliedsstaaten, drei Prozent aller öffentlichen Gebäude jährlich energetisch zu sanieren, bezieht sich die Verpflichtung nunmehr nur noch auf Gebäude, die von der „Zentralregierung“ genutzt werden. Regierungsgebäude von Ländern und Kommunen werden nicht berücksichtigt. Nach Verabschiedung der Richtlinie durch den Ministerrat und ihrem Inkrafttreten haben die Mitgliedsstaaten 18 Monate Zeit, sie in nationales Recht umzusetzen.