EU-Parlament verabschiedet Energieeffizienz-Richtlinie

Verband kommunaler Unternehmen (VKU)

Kritisch sieht der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) insbesondere die verpflichtende Einführung von Energieeffizienz-Systemen. Vereinfacht ausgedrückt sieht diese Regelung vor, dass Energieversorger über Effizienzmaßnahmen Energieeinsparungen in Höhe von jährlich durchschnittlich 1,5 Prozent bei ihren Endkunden erzielen müssen. VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: „Diese Regelung gibt sehr ehrgeizige Ziele vor. Daher ist es aus Sicht des VKU unabdingbar, dass die zur Verfügung stehenden, aber teilweise gedeckelten Flexibilisierungs-maßnahmen genau geprüft werden.“ Zu diesen Maßnahmen gehören, die Anerkennung von Early-Actions, die Berücksichtigung der Effizienzpotenziale in den Bereichen Netz und Erzeugung oder aber die Einrichtung eines nationalen Energieeinsparfonds. „Wir fordern das federführende Bundeswirtschaftsministerium daher auf, bei der Umsetzung Augenmaß walten zu lassen und bereits bestehende, gut funktionierende Strukturen im Energiedienstleistungsmarkt nicht zur gefährden.“ Vielmehr müsse dafür gesorgt werden, „dass Stadtwerke ihren Beitrag zur Erreichung des EU-Energieeffizienzziels 2020 leisten können. Dafür müssen sie aber für bestimmte Programme, die helfen sollen, die Effizienzmaßnahmen umzusetzen, auch den gleichen Zugang haben wie andere Unternehmen und nicht – wie heute – teilweise von vornherein ausgeschlossen werden.“

Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW)

Das Stadtwerke-Netzwerk ASEW begrüßt den Beschluss der EU. Ursprünglich sollten allein die Energieeinzelhandelsunternehmen und die Energieverteiler dazu verpflichtet werden, pro Jahr 1,5 Prozent ihres Energieabsatzvolumens einzusparen. „Dies wäre jedoch von den Energieunternehmen allein gar nicht zu schaffen“, sagt ASEW-Geschäftsführerin Vera Litzka. „Deswegen begrüßen wir, dass es der heute verabschiedete Entwurf zulässt, dass die einzelnen EU-Mitgliedssaaten auch alternative Maßnahmen zur Erreichung der Einsparziele ergreifen können.“

„Wichtig ist, dass die EU und die Mitgliedsstaaten nun ihre Hausaufgaben machen und zügig klare Regelungen zur Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie entwerfen“, so Litzka. So müsse zum Beispiel festgelegt werden, welche Maßnahme in welcher Höhe anrechenbar ist. Für Deutschland bestehe zudem die besondere Herausforderung, dass die für alle EU-Mitgliedsstaaten gleich hohe Einsparverpflichtung aufgrund der hierzulande bereits in den vergangenen Jahren durchgesetzten Effizienzmaßnahmen vergleichsweise schwieriger zu erreichen sein wird, als in anderen Ländern. Wichtig sei es deshalb, diese Early-Actions bei der Berechnung von Effizienzzielen einzubeziehen.
->Quelle: www.europarl.europa.eu; Reaktionen: www.euractiv.de