Erfolg für Initiative Brandenburgs im Bundesrat – Mehrheit der Länder: Erdkabel müssen Vorrang haben
Der Bundesrat hat am 21.09.2012 dem Antrag Brandenburgs zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zugestimmt. Vorausgesetzt der Bundestag folgt der Mehrheit der Länder, bekommt die Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich den Vorrang vor dem Freileitungsbau; der entsprechende Passus im Energiewirtschaftsgesetz wäre damit klar geregelt. Brandenburgs Wirtschafts- und Europaminister Ralf Christoffers hat die Entscheidung begrüßt:
„Die Änderung des EnWG würde zum beschleunigten Ausbau der Stromnetze beitragen der dringend notwendig ist. Ich erwarte vom Bundestag, dass er der Änderung zustimmt. Dies würde die Netzbetreiber verpflichten grundsätzlich ein Erdkabel im 110-kv– Bereich zu beantragen, wenn eine Hochspannungsleitung errichtet werden soll. Dies ist auch ein wichtiger Beitrag zur Akzeptanz unter den Bürgerinnen und Bürgern für den Bau solcher Leitungen“.Ziel der brandenburgischen Initiative war es, den gesetzlichen Vorrang der Erdverkabelung im 110-kV-Hochspannungsbereich unmissverständlich zu regeln. Die bisherige Regelung sieht zwar eine Pflicht zur Erdverkabelung vor, räumt aber alternativ dem Netzbetreiber die Möglichkeit ein, die Errichtung als Freileitung zu beantragen, wenn dem keine öffentlichen Interessen entgegenstehen. Schließt sich der Bundestag der Mehrheitsmeinung der Länder an, würde sich der Sachverhalt umkehren: Stromnetzbetreiber müssten dann grundsätzlich eine Erdverkabelung beantragen. Nur wenn dagegen öffentliche Interessen geltend gemacht werden, kann eine Freileitung errichtet werden.
->Quelle: www.mwe.brandenburg.de