Sachverständige begrüßen Wissenschaftsfreiheitsgesetz

Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung – heute im bundestag Nr. 417

So große Einmütigkeit herrscht unter Sachverständigen selten: Von „Meilenstein“, „wichtigem Signal“ und von „Basis- und Grundgesetz“ war die Rede in der Öffentlichen Anhörung zum Wissenschaftsfreiheitsgesetz (17/10037) und (17/10123), zu dem der Bildungs- und Forschungsausschuss am 26-09-2012 in das Berliner Jakob-Kaiser-Haus eingeladen hatte.

Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz soll die Position Deutschlands im Wettbewerb der Wissenschaftssysteme gestärkt werden. Im Entwurf heißt es: Dazu „benötigen die deutschen Forschungseinrichtungen ein gesteigertes Maß an Selbständigkeit, Flexibilität und eigener Verantwortung.“ Die Forschungseinrichtungen sollen in zentralen Punkten wie Haushalt, Personal und Bauvorhaben größere Gestaltungsspielräume erhalten.

Dorothee Dzwonnek, Generalsekretärin der Deutschen Forschungsgemeinschaft, betonte, dass man mit dem Gesetz neuen Zeiten entgegen gehe. Entscheidungen in den jeweiligen Forschungseinrichtungen könnten nun viel schneller herbei geführt werden.

Nikolaus Blum, Kaufmännischer Vizepräsident der Helmholtz-Gemeinschaft des Helmholtz-Zentrums München nannte drei Punkte, die mit dem Gesetz erreicht würden: Mehr eigenverantwortliches Handeln, schnelleres Eingehen auf Entwicklungen, selbständiges unternehmerisches Handeln. Er begrüßte, dass nach Inkrafttreten des Gesetzes Haushaltsmittel ins Folgejahr übertragen werden können und Gelder einzelner Haushaltstitel hin- und her geschoben werden können.

Der Präsident der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung, Manfred Hennecke, unterstützte den Entwurf zwar insgesamt, sagte aber auch, dass er „hinter den Erwartungen zurück bleibe“. Er kritisierte, dass die Ressortforschungseinrichtungen, also die Forschungs- und Entwicklungsbehörden der Bundes- und Landesministerien, nicht in den Anwendungsbereich des Wissenschaftsfreiheitsgesetz mit einbezogen werden sollen. Mögliche Flexibilisierungen seien in einem eigenen Beschluss der Bundesregierung gesondert verankert worden. Hennecke warb darum, den Beschluss zu den „entsprechenden Flexibilisierungen“ mit Leben zu füllen.

Ludwig Kronthaler, Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften, nannte den Entwurf einen wichtigen „Standortfaktor für das deutsche Wissenschaftssystem“.

Manfred Scheifele, Vorsitzender des Gesamtbetriebsrates der Fraunhofer-Gesellschaft, Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation, forderte, dass optimale Rahmenbedingungen geschaffen werden müssten, um einen verantwortungsvollen Umgang mit den Beschäftigten sicher zu stellen.

Jutta Schnitzer-Ungefug, Generalsekretärin der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, bedankte sich für das hohe Maß an Vertrauen, dass die Abgeordneten mit dem Entwurf den Forschungseinrichtungen entgegen brächten.

Torben Schubert, vom Fraunhofer-Institut für System und Innovationsforschung ISI, der in der Anhörung ausdrücklich als einzelner Wissenschaftler sprach, sagte, dass das Gesetz die operative Flexibilität erhöhen würde und Leistungsanreize schaffe. Schubert: „Damit wird eine Diskussion von nunmehr zwanzig Jahren beendet.“
->Quelle: www.bundestag.de/presse/hib