Stromsteuer: Bundesegierung lehnt Änderungswünsche des Bundesrates ab
Die Industrie soll auch in Zukunft Vergünstigungen bei der Energiesteuer und der Stromsteuer erhalten. Die Bundesregierung hat die Änderungswünsche des Bundesrates am Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (17/10744) zurückgewiesen. In ihrer als Unterrichtung (17/10797) vorgelegten Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Einführung zusätzlicher Entlastungsvoraussetzungen bei den Steuerbegünstigungen für bestimmte Prozesse und Verfahren ab. Die Länder hatten kritisiert, dass energieintensive Unternehmen ohne weitere Voraussetzungen von der Stromsteuer entlastet werden sollen, während alle anderen Unternehmen ein Energiemanagementsystem einführen müssten, um die als Spitzenausgleich bezeichnete Entlastung zu erhalten. Es erscheine „nur sachgerecht, dieses Erfordernis auch bei energieintensiven Unternehmen zu fordern“, hatten die Länder verlangt. Im Unterschied zum Spitzenausgleich würden diese Steuerentlastungen aus steuersystematischen Gründen gewährt, weil der Energieeinsatz hier zu einem wesentlichen Teil zu anderen Zwecken als der Verwendung als Kraftstoff oder Heizstoff erfolge, schreibt die Bundesregierung.
Der Gesetzentwurf sieht eine Nachfolgeregelung für den sogenannten Spitzenausgleich vor, der in seiner jetzigen Form zum 31. Dezember 2012 wegfällt. Nach der Neuregelung sollen die Unternehmen in den kommenden zehn Jahren weiterhin Steuervergünstigungen erhalten. Die Steuermindereinnahmen durch die Regelungen sollen 2,3 Milliarden Euro pro Jahr betragen. Haushalte der Länder und Kommunen seien davon nicht betroffen, sagt die Regierung. Davon, dass diese Regelung mit verantwortlich für den gestiegenen Strompreis ist – Experten sagen, mehr als die Umlage nach dem EEG – war im Bundesrat dem Vernehmen nach nicht die Rede.
->Quelle: www.bundestag.de/presse/hib, epid