Wissenschaft von Bürokratie befreit – Schavan: „Die Zeit ist reif für mehr Autonomie und Eigenverantwortung“
Der Deutsche Bundestag hat am 18.10.2012 das Wissenschaftsfreiheitsgesetz (Drucksache 17/10037) – das „Gesetz zur Flexibilisierung von haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen außeruniversitärer Wissenschaftseinrichtungen“ – beschlossen. Diese erhalten dadurch mehr Freiheit bei Finanz- und Personalentscheidungen, bei Beteiligungen und Bauverfahren.
Beispielsweise werden bürokratische Hemmnisse abgebaut, Kompetenzen gebündelt und Genehmigungsverfahren beschleunigt. „Das Gesetz stärkt die Wissenschaftseinrichtungen, damit sie sich im internationalen Wettbewerb auch künftig auf Spitzenniveau bewegen können“, sagte Annette Schavan, Bundesministerin für Bildung und Forschung.
Forscherinnen und Forscher sind in besonderem Maße darauf angewiesen, auf aktuelle Entwicklungen und gesellschaftliche Anforderungen – wie etwa die Energiewende oder den demografischen Wandel – flexibel und kurzfristig reagieren zu können. „Gute Forschung ist nicht planbar. Sie braucht Freiraum, um zu gelingen. Die Zeit ist reif für mehr Flexibilität im öffentlichen Haushaltsrecht, für stärkere Leistungsanreize und einen effizienteren Einsatz von Ressourcen. Dazu erhalten die Einrichtungen ein völlig neues Maß an Autonomie und Eigenverantwortung“, sagte Schavan.
Darüber hinaus verstärkt das Gesetz auch die Transparenz in der Wissenschaft. Die Wirtschaftsführung der Wissenschaftseinrichtungen wird von einem adäquaten Monitoring begleitet. Der Einsatz von Ressourcen sowie der wissenschaftliche Fortschritt und Erfolg wird so besser sichtbar. Schavan betonte, die Pilotphase der Wissenschaftsfreiheitsinitative habe gezeigt: „Die Forschungsenrichtungen gehen maßvoll und verantwortungsbewusst mit ihrer Freiheit um. Sie haben unser Vertrauen verdient.“