Anhörung im Bundestags-Wirtschaftsausschuss
Die Energiewirtschaft erwartet steigende Kosten für Stromverbraucher durch die geplante Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie zu dem von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) erklärte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) am 22.10.2012, es werde „zwangsläufig zu Belastungen für die Stromkunden“ kommen. Auch nach Ansicht des Übertragungsnetzbetreibers TenneT wird es „teurer für die Konsumenten“.
Der Gesetzentwurf sieht eine Haftung der Netzbetreiber vor, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Die Haftung tritt bereits bei einfacher Fahrlässigkeit auch von Zulieferern ein. Dann bekommen betriebsbereite Offshore-Anlagen einen Entschädigungsanspruch gegen den anbindungsverpflichteten Übertragungsnetzbetreiber. Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt und über eine „Entschädigungsumlage“ auf die Stromverbraucher abgewälzt werden. „Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt“, heißt es in dem Entwurf. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Entschädigungsumlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung.