Ausbaupläne „nicht realistisch“
TenneT rechnete außerdem vor, dass bis zum Jahre 2022 13.000 Megawatt Offshore-Winkkraft zur Verfügung stehen sollen. „Dafür müsste zehn Jahre lang fast jeden Werktag eine Windmühle in Betrieb gehen. Das ist nicht realistisch.“ Der Windpark-Betreiber Trianel bestätigte Verzögerungen beim Ausbau der Offshore-Anlagen. Der BDEW stellte fest, „dass trotz einiger guter Ansätze aufgrund der im Gesetzentwurf vorgestellten gesetzlichen Ausgestaltung die erhoffte und dringend benötigte Wirkung ausbleibt und damit die Ziele der Bundesregierung zum Ausbau der erneuerbaren Energien ernsthaft gefährdet werden“. Die Regelungen würden zu hohen Risiken für die dringend benötigten Investoren zum Ausbau von Offshore-Windparks führen. Der im Offshore-Bereich engagierte Energieversorger EnBW beklagte ebenfalls eine zu geringe Investitionssicherheit. Es drohe längerer Stillstand bei Investitionen.
Für eine Gruppe von Organisationen, darunter der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau, stellt der Gesetzentwurf eine geeignete Grundlage für einen Gesamtansatz dar. In verschiedenen Fragen greife er jedoch zu kurz.
Die Sachverständigen befassten sich auch mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zu dem Gesetz, mit dem die Stilllegung von Kraftwerken zur Sicherstellung der Energieversorgung untersagt werden kann. Die Bundesnetzagentur erklärte, es könne notwendig werden, das hohe Gemeingut Elektrizitätsversorgung durch Verbote vor endgültigen Stilllegungen zu schützen: „Es ist dabei wichtig und richtig, dass die vorliegenden Änderungen diese erhebliche Beschneidung der unternehmerischen Freiheiten eines betroffenen Kraftwerksbetreibers auf das zwingend erforderliche Maß beschränkt.“ 50hertz begrüßte die Regelungen zum „Erhalt von systemrelevanten Erzeugungskapazitäten“.
->Quelle: www.bundestag.de/presse/hib