Ökologische Besteuerung von Dienstwagen umstritten

Gegen drohende Mehrbelastungen von Firmen- und Dienstwagennutzern

Dagegen verwies die Bundessteuerberaterkammer auf drohende Mehrbelastungen der Firmen- und Dienstwagennutzer. Besteuert werde heute nicht nur der geldwerte Vorteil aus der Privatnutzung mit monatlich einem Prozent des Listenpreises. Auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte seien mit 0,03 Prozent des Listenpreises pro Monat und Entfernungskilometer zu besteuern. „Auch hier müssten gegebenenfalls die vorgesehenen Modifizierungen nach Kohlendioxid-Gehalt greifen und würden wohl zu erheblichen Mehrbelastungen führen“, warnte die Organisation.

Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine wandte sich gegen den Begriff „Dienstwagenprivileg“. Dienstwagen würden regelmäßig für Berufsgruppen mit Auswärtstätigkeit zur Verfügung gestellt, die das Fahrzeug für ihre Arbeit benötigen würden. Ein Privileg liege nicht vor: „Vielmehr ist dieser Lohnbestandteil gegenüber Barlohn sogar nur eingeschränkt nutzbar. Er steht nicht zur freien Verwendung zur Verfügung.“ Der Verband warnte vor einer Umstellung, wie von den Oppositionsfraktionen gefordert: „Im Ergebnis ist festzuhalten, dass für Arbeitnehmer eine erhebliche Mehrbelastung an Steuern und Sozialabgaben entsteht, wenn deren Arbeitgeber keine Fahrzeuge mit geringerem Verbrauch unter dem Referenzwert zur Verfügung stellen.“

Der Verband der Automobilindustrie (VDA) äußerte sogar „schwerwiegende steuer- und wirtschaftspolitische Bedenken“ und warnte davor, Umweltanforderungen in das Ertragssteuerrecht aufzunehmen. Außerdem hätten sich die durchschnittlichen Kohlendioxid-Emissionen von Firmenwagen 2011 im Vergleich zum Vorjahr mit fünf Prozent wesentlich stärker als bei privaten Neuzulassungen (2,8 Prozent) reduziert.

Für Michael Thöne (Finanzwissenschaftliches Forschungsinstitut der Universität zu Köln) „steuern Steuern immer“. Dies gelte gerade für den Umweltbereich. Er stellte in seiner Stellungnahme die geltende Ein-Prozent-Regelung als einen Verstoß gegen die horizontale und vertikale Steuergerechtigkeit dar. Ökonomisch gleiches werde nicht gleich besteuert, und „Besserverdiener“ würden Steuerprivilegien nutzen, die „Normalverdienern“ viel seltener zugänglich seien.
->Quelle: www.bundestag.de