Großbritannien abschreckendes Beispiel
Die Entwicklungen im Vereinigten Königreich sind zudem ein gutes Anschauungsbeispiel dafür, wie es aufgrund der inhärenten Probleme der Mengensteuerung zu einer sukzessiven Transformation zu einem Preissystem gekommen ist (Woodman und Mitchell, 2011). Zur Reduzierung des Preisrisikos wird der Zielwert anhand einer Prognose für die Produktion sowie eines Zuschlags von 10 % fixiert (Headroom). Zur Förderung spezifischer Technologien wird ein nach Energiearten differenzierter Wert der Grünstromzertifikate festgelegt (Banding). Für Anbieter bis zu 5 MW wurde eine feste Vergütung wie im Rahmen des EEG festgelegt. Mit der Electricity Market Reform wurden im Jahr 2011 schließlich der schrittweise Ausstieg aus der Mengensteuerung und der Übergang in ein System der Preissteuerung eingeleitet.
Das von der Mehrheit angeführte positive Beispiel Schwedens dürfte für Deutschland weniger relevant sein. Kennzeichnend für die Produktion erneuerbarer Energien ist dort ein sehr hoher Anteil von Biomasse. So entfielen von der für die Erzeugung von Zertifikaten qualifizierten Energie im Jahr 2010 rund 62 % auf Biomasse. Dieser Energieträger unterscheidet sich von anderen erneuerbaren Energien, da es sich nicht um eine dargebotsabhängige Produktion handelt und der Fixkostenanteil bei der Produktion vergleichsweise gering ist. Beides trägt dazu bei, die Investitionsrisiken, die mit einer Mengensteuerung verbunden sind, zu reduzieren. Insbesondere kann die Gefahr eines Cliff Edge verhindert werden.
Grundlegender Wechsel in EE-Förderung nicht sinnvoll
In Anbetracht dieser Probleme spricht wenig dafür, einen grundlegenden Wechsel in der Strategie zur Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland anzustreben. Bei den hohen Unsicherheiten, die mit einer Mengensteuerung verbunden sind, erscheint es zudem äußerst schwierig, konkrete Kostenabschätzungen der alternativen Strategien vorzunehmen. So ist bei einer Mengensteuerung nicht gewährleistet, dass der angestrebte Output realisiert wird.
Zur Kompensation der hohen Investitionsrisiken werden die Anbieter entsprechende Risikoprämien fordern, wobei mit einem eingeschränkten Wettbewerb zu rechnen ist. Zudem müssen die preissenkenden Effekte der Produktion im Rahmen des EEG Merit Order berücksichtigt werden. Grundsätzlich lassen sich die Kosten der Mengensteuerung also nicht aus den Kosten ableiten, die bei einer ausschließlichen Förderung von Windenergie an Land im Rahmen des EEG ergeben würden.