Sachverständige uneins über Energie

Sehr wohl zusätzliche Klimawirkung

Nicht nachvollziehbar ist schließlich die Feststellung, dass von der Förderung der erneuerbaren Energien keine zusätzliche Klimawirkung ausgehe, weil die Treibhausgasemissionen der Anlagen zur Strom- und Wärmeversorgung in der Europäischen Union bereits durch den Emissionshandel begrenzt seien. Dem steht entgegen, dass die durch das EEG und vergleichbare Förderinstrumente induzierte Reduktion von CO2-Emissionen bei den politischen Entscheidungsprozessen zur Festlegung der Obergrenzen im Emissionshandel berücksichtigt wird (Lechtenböhmer und Samadi, 2010).

So erklärt die Kommission explizit, dass ihr Cap für die dritte Phase des EU-Emissionshandels, die im Jahr 2013 beginnt, auf dem EU-Ziel einer Reduktion der Treibhausemissionen bis zum Jahr 2020 um mindestens 20 % gegenüber dem Jahr 1990 basiert. Dieses wurde wiederum im Rahmen des 20-20-20 Ziels zusammen mit dem Ausbauziel der erneuerbaren Energien auf 20 % des Energieverbrauchs bis zum Jahr 2020 beschlossen. Selbst wenn es durch die Förderung des EEG kurzfristig zu einem Überschießen bei den nationalen Zielen kommt, hat dies vielleicht nicht akut aber doch Bei der Energiewende mehr Marktwirtschaft wagen 297 Sachverständigenrat – Jahresgutachten 2012/13 mittelfristig eine positive Klimawirkung, da die zukünftigen Klimaziele nicht vom Himmel fallen, sondern vielmehr die gegebenen technischen Möglichkeiten berücksichtigen.

Aber auch unabhängig davon ist zu berücksichtigen, dass die durch das EEG und andere Förderungsinstrumente vermutlich ausgelösten Kostensenkungen bei den entsprechenden Technologien zu einem starken Anstieg der Produktion erneuerbarer Energien auch in den Ländern geführt haben, die keinen Emissionshandel etabliert haben (Lechtenböhmer und Samadi, 2010). So sind China und die Vereinigten Staaten die größten Investoren bei erneuerbaren Energien, und sie verfügen dabei heute zugleich über die höchsten Kapazitäten (REN 21, 2012). Indien liegt bei den Neuinvestitionen auf dem fünften Platz. Es spricht somit wenig für die immer wieder geäußerte Behauptung, die Emissionsminderungsmaßnahmen anderer Länder würden infolge der verstärkten Vermeidungsanstrengungen Deutschlands zurückgehen.
->Quelle: www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de