Umweltgesetzgebung: Öffentlichkeits-Beteiligung für Schwarz-Gelb rotes Tuch
„Die EU rügt Deutschland für die mangelnde Beteiligung von Umweltverbänden bei Planungs- und Genehmigungsverfahren. Schwarz-Gelb schreitet zur Tat, hat nichts Besseres zu tun, als die Beteiligungsrechte von Verbänden und natürlichen Personen faktisch noch weiter zu beschränken.“ So kritiiisierte Matthias Miersch, umweltpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion die im Umweltausschuss des Bundestages verabschiedete Novelle zum Umweltrechtsbehelfsgesetz. Transparenz und Bürgerbeteiligung seien für die schwarz-gelbe Koalition ein rotes Tuch. Der neue Gesetzentwurf zum Umweltrechtsbehelfsgesetz sei „geprägt vom tiefen Misstrauen der Regierung gegenüber dem Sachverstand durch die Verbände, den diese einbringen“. Er bleibe sogar weit hinter der von Deutschland ratifizierten Aarhus-Konvention zu Beteiligungsrechten zurück. Miersch: „Die Bundesregierung sollte sich schon jetzt auf die nächste Abmahnung aus Brüssel einstellen“.
Keine Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fracking-Vorhaben mehr
Bezeichnend für die Haltung von Schwarz-Gelb sei ebenfalls, dass die in früheren Entwürfen des Gesetzes noch enthaltenen Vorschriften zu Umweltverträglichkeitsprüfungen bei Fracking-Vorhaben in der Endfassung nicht mehr vorkämen. „Während nunmehr zwei verschiedene Umweltminister über mehrere Jahre angekündigt hätten, gesetzliche Regelungen zum Fracking vorzulegen, wird die beste Gelegenheit für eine schnelle und wirksame Verbesserung der Zustände bewusst nicht wahrgenommen. Ein solches Vorgehen ist an Scheinheiligkeit nicht zu überbieten.“
Schwarz-Gelb schütte beim Umweltrechtsbehelfsgesetz aber auch gleich das Kind mit dem Bade aus und greife ohne Not tief in die Rechtsdogmatik der Verwaltungsgerichtsordnung ein. Nicht nur in der Anhörung vor dem Umweltausschuss, sondern auch durch zahlreiche Gutachten und Stellungnahmen seien die Berufsverbände der Verwaltungsrichter und Rechtsanwälte gegen diese Änderung Sturm gelaufen. Die heutige Sitzung des Umweltausschusses habe einmal mehr dokumentiert, dass „die zuständigen Politiker der Koalition nicht einmal dieses Problem erkannt haben“.
Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen verschärften Klageregelungen würden die Hürden für die Verbände unnötig hoch gehängt; zu der von Schwarz-Gelb behaupteten Verfahrensverkürzung führe dies nicht. Darüber hinaus würden durch die Modifizierung der Verwaltungsgerichtsordnung die Einschränkung und Verschärfung des gerichtlichen Prüfmaßstabes zugunsten des Vorhabens bezweckt. Miersch: „Besonders problematisch ist die Regelung hinsichtlich des einstweiligen Rechtschutzes, wonach dieser nur noch bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorhabens gewährt werden soll. Eine Interessenabwägung der Vollzugsfolgen scheint dagegen überhaupt nicht mehr gewollt zu sein. Diese Regelungen werden sogar auf den Rechtschutz von Individualklägern ausgedehnt. Das ist im Hinblick auf das Gebot des effektiven Rechtsschutzes nach Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes sehr bedenklich.“
->Quelle: www.matthiasmiersch.de