Mehr Wettbewerb im Strom- und Gashandel
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Der Stromgroßhandel ist lebendiger geworden, das Handelsvolumen hat sich weiter positiv entwickelt. Dies ist ein wichtiger Faktor für den Wettbewerb im gesamten Strombereich, da Börse und bilateraler Großhandel den regionalen und lokalen Versorgern ein breites Spektrum von Möglichkeiten zur Elektrizitätsbeschaffung eröffnen. Aus wettbewerblicher Sicht ist es besonders erfreulich, dass sich auch die Möglichkeiten für Endkunden, den Versorger zu wechseln, weiter verbessert haben. Gerade angesichts der derzeitigen Welle von Strompreiserhöhungen infolge der gestiegenen EEG-Umlage, sollten die Verbraucher aber von dieser Wechselmöglichkeit auch zunehmend Gebrauch machen, einerseits um Geld zu sparen andererseits aber auch um den Wettbewerbsdruck auf die Versorger zu erhöhen.“
Im Gasbereich hat der Import eine zentrale Bedeutung für die Versorgung des deutschen Marktes. Die Grenzübergangspreise auf dem deutschen Importmarkt sind seit 2010 kontinuierlich gestiegen und der Abstand zu den Spotmarktpreisen auf dem nachgelagerten Markt hat sich erhöht. Hier sind vermehrt Verhandlungen zwischen Abnehmern und Gasimporteuren bzw. Gasproduzenten zu verzeichnen, die auch bereits zu deutlichen Preissenkungen in langfristigen Verträgen geführt haben. Durch den verstärkten Wettbewerb wird immer häufiger auf eine Ölpreiskopplung in den Gaslieferverträgen verzichtet. Hier hat sich gezeigt, wie wichtig die Preissignalfunktion liquider Großhandelsmärkte für das Marktgeschehen ist. Die wettbewerblich orientierten Märkte haben entscheidend dazu beigetragen, dass Regionalversorger und Stadtwerke ihre Gasbeschaffung von langfristigen Verträgen auf kurzfristigere und flexiblere Verträge umstellen.
Andreas Mundt: „Die Erfolge der Wettbewerbsentwicklung, wie sie sich im Großhandel, aber auch im Einzelhandel mit Strom und Gas zeigen, sind nicht dauerhaft gesichert. Das derzeitige Förderregime der Erneuerbaren Energien muss möglichst schnell mit dem Ziel geändert werden, die Erneuerbaren an den Wettbewerb heranzuführen und die Strommärkte auch künftig marktwirtschaftlich zu organisieren.“
Beide Präsidenten betonten: „Staatliche Eingriffe in die Kraftwerkssteuerung und -organisation können zur Sicherung der Stromversorgung für eine Übergangszeit gerechtfertigt sein. Sie müssen aber perspektivisch durch einen ordnungspolitischen Rahmen abgelöst werden, der sich auf Markt und Wettbewerb gründet. Die Erfolge der Liberalisierung der Strommärkte würden ansonsten zunehmend in Frage gestellt. Effiziente und kostensparende Strukturen werden wir nur dann erreichen, wenn wir auch in der Energiewende so bald wie möglich so viel Markt wie möglich zulassen.“
->Quellen: www.tagesschau.de; www.n-tv.de; www.handelsblatt.com; www.bundesnetzagentur.de