Novelle des Energiewirtschaftsrechts beseitigt Investitionshindernisse
Der Bundestag hat am 29.11.2012 das Dritte Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-Novelle) beschlossen. Das Gesetz klärt die offenen Haftungsfragen bei der Anbindung von Offshore-Windparks an das Übertragungsnetz. Zudem regelt es Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit bei Engpässen in der Strom- und Gasversorgung.
Die EnWG-Novelle sei „die energiepolitische Antwort auf wichtige Fragen, die den erfolgreichen Umbau der Energieversorgung betreffen,“ erklären dazu Joachim Pfeiffer, wirtschaftspolitischer Sprecher, und Thomas Bareiß, energiepolitischre Koordinator der Unionsfraktion. Die Novelle beseitige Investitionshindernisse für den Ausbau der Offshore-Windkraft. „Gleichzeitg schafft sie die notwendigen Rechtsgrundlagen, um die Sicherheit der Energieversorgung auch im kommenden Winter zu gewährleisten. Damit trägt die Novelle erheblich dazu bei, die ambitionierten Ziele unserer Energiepolitik zu erfüllen.
Dem Ausbau der Offshore-Windenergie kommt eine zentrale Rolle beim Umstieg auf Erneuerbare Energien zu: Denn sie ist im Gegensatz zur Onshore- oder Sonnenenergie wesentlich regelmäßiger verfügbar. Die christlich-liberale Koalition hat ehrgeizige Ziele zum Ausbau der Offshore-Windkraft formuliert: Bis 2020 sollen 10 GW und bis 2030 25 GW installiert werden. Bei 4.000 Volllaststunden im Jahr kann Offshore-Wind 2030 dann bis zu 25 Prozent des Strombedarfs decken.
Bislang hätten offene Haftungsfragen beim Netzanschluss von Offshore-Windparks die Investitionen gehemmt. Diese Unsicherheit sei jetzt beseitigt: Bei Fahrlässigkeit hafteten Netzbetreiber selbst mit maximal 110 Millionen Euro jährlich für entstandene Ausfälle. Die übrigen Kosten würden im Rahmen einer fairen Lastenverteilung auf die Verbraucher umgelegt. Zum Schutz der Verbraucher vor ausufernden Kosten sei die Offshore-Umlage auf maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Die dadurch entstehenden Kosten lägen somit weit unter denen, die sich aus der EEG-Umlage ergäben (rund 5,3 Cent pro kWh in 2013).
->Quelle: http://www.cducsu.de