Rückholung als beste Lösung
„Alle Beteiligten sind sich einig: die Schachtanlage Asse II muss schnell und sicher still gelegt werden“, so eine Mitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung. Die radioaktiven Abfälle sollen zurückgeholt werden. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen schaffe nun ein Gesetzentwurf, den das Bundeskabinett verabschiedet hat. Mit dem Gesetz sei es gelungen, eine Regelung zu finden, die von allen Fraktionen im Bundestag mitgetragen werde. Auch die Anwohner des Salzstocks seien einverstanden. Damit gebe es einen übergreifenden Konsens für dieses Vorhaben. „Die Sanierung des Bergwerks ist eine der wichtigsten umweltpolitischen Aufgaben in Deutschland.“ Das betonte Bundesumweltminister Peter Altmaier bereits während eines Besuchs der Asse-Schachtanlage in diesem Sommer.
Dass die Schachtanlage Asse II stillgelegt wird, ist bereits gesetzlich geregelt. Jetzt gehe es darum, die Rückholung der radioaktiven Abfälle als beste Lösung für die sichere Stilllegung festzuschreiben. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hatte 2010 in einem so genannten Optionenvergleich drei verschiedene Möglichkeiten geprüft, wie sich die Asse sicher stilllegen lässt:
- Die Rückholung: Die radioaktiven Abfälle werden aus der Asse II rückgeholt.
- Die Umlagerung: Die radioaktiven Abfälle werden im Bergwerk umgelagert. Dafür werden tiefer im Berg neue Hohlräume geschaffen.
- Die Vollverfüllung: Die radioaktiven Abfälle bleiben am derzeitigen Ort. Alle noch zugänglichen Hohlräume und Strecken sowie die Einlagerungskammern werden mit Beton verfüllt.
Das Ergebnis des Vergleichs: Die vollständige Rückholung der eingelagerten radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse sei nach jetzigem Kenntnisstand die beste Variante. Deshalb werde dieser Weg nun im Gesetzesentwurf festgeschrieben.