Rösler: Keine Auswirkungen auf die Strompreise der Verbraucher
Bundeswirtschaftsminister Rösler hat eine neue Richtlinie zur Kompensation von indirekten CO2-Kosten im Bundeskabinett vorgestellt. Um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern und Verlagerungen wichtiger Industriesektoren ins Ausland zu vermeiden, werde danach stromintensiven Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, ab 2013 ein Teil ihrer durch den Emissionshandel erhöhten Stromkosten zurückerstattet. Dies habe keine Auswirkungen auf die Strompreise der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Rösler: „Mit der Strompreiskompensation wollen wir die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Industrie stärken und Arbeitsplätze in Deutschland erhalten.“ Die betroffenen Sektoren hätten maßgeblich zur Stabilität der deutschen Wirtschaft in der Eurokrise beigetragen und seien ein wichtiger Bestandteil zukunftsweisender Wertschöpfungsketten.
Richtlinie verfolgt umweltpolitisches Ziel
„Entscheidend ist, dass eine Förderung nur in den von der Europäischen Kommission festgelegten Sektoren möglich ist. Dazu gehören unter anderem die Stahl-, Chemie- und Nichteisenmetallbranche. Für diese besteht, wegen ihrer Stromintensität und ihrer Stellung im internationalen Wettbewerb, das Risiko einer Verlagerung ins Ausland“, erklärte der Wirtschaftsminister. „Von einer solchen CO2-Verlagerung hätten weder unsere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer noch unsere Umwelt etwas.“ Mit der Strompreiskompensation würden Arbeitsplätze erhalten und „geeignete Rahmenbedingungen für künftiges Wachstum in Deutschland“ gesetzt.
Neben der Sicherung von Arbeitsplätzen verfolge die Richtlinie auch ein umweltpolitisches Ziel. So würden durch Effizienz-Zielvorgaben Anreize zur weiteren Energieeinsparung und Verbesserung der Produktionsprozesse gesetzt. Darüber hinaus solle vermieden werden, dass die Abwanderung von Produktion an Standorte mit geringeren Umweltstandards außerhalb der Europäischen Union zu einem Anstieg der globalen Treibhausgasemissionen führe. Die Kompensation richte sich in Höhe und Adressatenkreis nach den Vorgaben der EU-Beihilfeleitlinien vom Mai 2012.
->Quelle: www.bmwi.de, Hintergrundpapier zur sog. Strompreiskompensation