ntv-Ratgeber: Von Photovoltaik bis Warmwasser
Um die überlasteten Stromnetze zu schonen, müssen künftig auch kleine Photovoltaikanlagen bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen. Vermieter müssen bei der Warmwasserzählung nachrüsten. Was ändert sich sonst noch im Bereich Wohnen und Energie?
Photovoltaikanlagen dürfen nicht unbedingt unbegrenzt Energie ins Stromnetz einspeisen. Große Stromerzeuger müssen deshalb schon lange bestimmte technische Vorgaben zur Netzsicherheit umsetzen. Ab 2013 gelten auch für kleine Anlagen mit weniger als 30 Kilowatt Leistung strengere Regeln.
Das Kehrmonopol der Schornsteinfeger fällt – und Hausbesitzer müssen mitdenken. Bislang kam der Schornsteinfeger unaufgefordert ins Haus, um Heizungsanlagen und Kamine regelmäßig zu warten und zu reinigen.
Warmwasser: Bei Mehrfamilienhäusern durfte der Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung bisher pauschal ermittelt werden. Ende 2013 ist damit Schluss. Dann muss für jede Wohnung der tatsächliche Verbrauch in Kilowattstunden angegeben werden.
Eine weitere Frist für Vermieter endet am 31. Dezember 2013: Bis dahin müssen Vermieter ihre Anlagen zur Warmwasserversorgung auf Legionellen untersuchen lassen.
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