Nationale Lösung zur Versorgungssicherheit implementieren
Die Bundesratsausschüsse für Agrarpolitik und Verbraucherschutz, Finanzen, für Innere Angelegenheiten sowie für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit haben in ihrer Empfehlung zur EU-Kommissionsmitteilung „Ein funktionierender Energiebinnenmarkt“ darauf hingewiesen, „dass angesichts bereits heute absehbarer Kapazitätsengpässe in den kommenden Jahren ein europaweit harmonisierter Rechtsrahmen für die Einführung von Kapazitätsmechanismen nicht abgewartet werden kann.“
Der Strommarkt könne in seiner heutigen Form den notwendigen Zubau von flexiblen Ersatzkapazitäten nicht mehr gewährleisten. Deswegen sei „für eine Übergangszeit eine einfache nationale Lösung zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit zu implementieren, die spätere europaweit harmonisierte Lösungsansätze nicht ausschließt und den heutigen Strommarkt möglichst nicht beeinträchtigt“, hieß es in der Empfehlung der Ausschüsse. Der Bundesrat solle die Bundesregierung daher bitten auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass kurz- und mittelfristige Maßnahmen zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit in einzelnen Mitgliedstaaten zugelassen würden, bis die Diskussion über die zukünftige Ausgestaltung der Energiemärkte in Europa unter Einbezug von Kapazitätsmärkten abgeschlossen sei.
Die EU-Kommission hatte sich in ihrer Mitteilung zum Energiebinnenmarkt zurückhaltend über Kapazitätsmärkte geäußert.
->Quellen: www.bundesrat.de; www.epid-online.de