Zustimmung der Länder 2011 noch verweigert
Am Freitag, 01.02.2013, lag dem Bundesrat nach über einjährigem Vermittlungsverfahren erneut das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden – nunmehr Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes – zur Beschlussfassung vor. Der Bundestag hatte es im Rahmen des Atomausstiegs im Sommer 2011 beschlossen. Die Länder haben jedoch im Juli des gleichen Jahres ihre Zustimmung verweigert. Nun wurde der überarbeiteten Fassung vom Bundesrat zugestimmt.
In dem von der Bundesregierung eingeleiteten Vermittlungsverfahren war eine Verständigung trotz intensiver Bemühungen letztlich nicht zu erreichen. Der Vermittlungsausschuss schlug daher am 13. Dezember 2012 vor, sämtliche streitigen Teile zur steuerlichen Förderung zu streichen und lediglich eine Passage zum Energiewirtschaftsgesetz, die der Umsetzung der europäischen Elektrizitäts- und der Gasrichtlinie dient, im Gesetz zu belassen. Sie stellt sicher, dass sogenannte Entflechtungsmaßnahmen der Netzbetreiber, die aufgrund von EU-Vorgaben notwendig sind, von der Grunderwerbsteuer befreit werden. Der Bundestag hat den Vermittlungsvorschlag am 17. Januar 2013 angenommen. Nun hat auch die Länderkammer zugestimmt.
->Quelle: www.bundesrat.de