„Minamata-Übereinkommen“: Kompromiss mit Ausbaupotential
Im Januar 2013 einigten sich Delegierte aus über 140 Staaten in Genf auf den Inhalt einer Quecksilber-Konvention. Obwohl die Risiken des Schwermetalls seit Jahrzehnten bekannt sind und der volkswirtschaftliche Nutzen effektiver Regulierung unumstritten ist, war um das „Minamata-Übereinkommen“ lange gerungen worden. Entscheidend für den Erfolg waren neben dem grenzüberschreitenden Problemdruck denn auch großzügige Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Entstanden ist ein Kompromiss, der bei den beiden bedeutendsten Emissionsquellen hinter den europäischen Erwartungen zurückbleibt, in anderen Bereichen aber klare Ziele setzt. Um verbleibende Lücken zu schließen, sind weitere Verhandlungen vorgesehen. In den kommenden Jahren könnte das Übereinkommen schrittweise erweitert und verschärft werden, wofür sich die Europäer gezielt einsetzen sollten. Die neue Konvention zielt darauf, den Ausstoß von Quecksilber weltweit zu reduzieren. Offiziell unterzeichnet werden soll sie im Oktober 2013 auf einer Konferenz im japanischen Minamata. Das „Minamata-Übereinkommen“ ist eines der wenigen multilateralen Umweltabkommen, die in den letzten Jahren beschlossen wurden, und die erste neue Konvention im Chemikalienbereich seit 2001.
Der Inhalt des Übereinkommens
Gemäß dem beschlossenen Vertragstext soll es ab 2020 verboten sein, quecksilberhaltige Produkte wie Batterien, Thermometer und bestimmte Leuchtmittel herzustellen oder mit ihnen zu handeln. Quecksilber als Kon-servierungsstoff in Impfdosen bleibt man-gels Alternativen weiterhin erlaubt. Es dürfen keine neuen Quecksilberminen erschlossen werden, und bestehende Minen sind binnen 15 Jahren zu schließen. Für die beiden bedeutendsten Emissionsquellen, den kleinteiligen Goldabbau und Kohlekraftwerke, sind dagegen unverbindliche Reduktionspläne und großzügige Übergangsfristen vorgesehen. Betroffene Staaten in Afrika, Lateinamerika und Asien sind aufgefordert, eigene Strategien zu entwickeln, mit denen sich der Quecksilber-Gebrauch bei der Goldgewinnung verringern lässt. Dabei sollen sie durch finanzielle und organisatorische Hilfen unterstützt werden. Neue Kohlekraftwerke sollen auf „beste verfügbare Techniken“ setzen, während für alte Anlagen geplant ist, sie innerhalb von 10 Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens mit quecksilberreduzierenden Technologien auszustatten – allerdings nur dort, wo dies nach Einschätzung der Betreiber möglich und bezahlbar ist.
An einigen Stellen bezieht sich das Minamata-Übereinkommen auf bereits bestehende Chemikalien-Konventionen. Für den Handel mit Quecksilber muss vorher die schriftliche Zustimmung des importierenden Staates vorliegen – ein aus dem Rotterdamer Übereinkommen von 1998 bekanntes Prinzip. Für quecksilberbelastete Abfälle gelten ähnliche Regeln, wie sie das Basler Übereinkommen von 1989 für andere gefährliche Reststoffe festschreibt. Ein eigens zu schaffendes 15-köpfiges »compliance committee« soll die Einhaltung der Regeln überwachen.
Die Minamata-Konvention tritt in Kraft, wenn 50 Staaten das Übereinkommen verbindlich unterschrieben haben. Das aber wird Zeit brauchen. Fachleute rechnen mit der Ratifizierung etwa im Jahr 2016.
->Quelle und weiterlesen: www.swp-berlin.org; www.sueddeutsche.de