Neubauten müssen effizienter werden
Energieausweise werden überprüft

Programme zur Förderung der Energieeffizienz in Wohngebäuden

  • CO2-Gebäudesanierungsprogramm: Seit 2006 sind 9,3 Milliarden Euro über die KfW bereitgestellt worden. Mit den angestoßenen Gesamtinvestitionen von 117,6 Milliarden Euro sind etwa 3 Millionen Wohnungen und 1.400 kommunale Einrichtungen energie-effizient saniert bzw. errichtet worden. Das Programm hilft Immobilieneignern die oft hohen Investitionen über Kredite und Zuschüsse zu realisieren und rentabel zu machen. Für die Jahre 2013 bis 2014 stehen jährlich 1,5 Milliarden Euro an Fördermitteln bereit. Gemessen an der bisherigen Hebelwirkung von 1:12 lassen die Mittel auf jährliche Energieeffizienz-Investitionen von 18 Milliarden Euro hoffen.
  • Zuschussprogramm zur Sanierungsförderung: Durch das vor Kurzem durch Bundesbauminister Ramsauer und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vorgestellte Programm erhält die Gebäudesanierung in Deutschland einen weiteren Schub. Mit rund 300 Millionen Euro pro Jahr werden Sanierungsprojekte künftig unkompliziert und unbürokratisch gefördert. Die Programmmittel betragen für den Förderzeitraum 2013 bis 2020 insgesamt 2,4 Milliarden Euro, die aus dem Energie- und Klimafonds direkt in die Sanierungsanstrengungen von selbstnutzenden Wohneigentümern fließen. Konkret erhalten Häusle-Sanierer für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss von 10 Prozent und maximal 5.000 Euro. Bisher lag die Förderung durch das Programm „Energieeffizient Sanieren“ bei nur 7,5 Prozent und höchstens 3.750 Euro. Auch die Förderung umfassenderer Sanierungen wird zukünftig stark verbessert: Der Zuschuss bei der Modernisierung zum Energieeffizienzhaus 55 liegt nun bei 25 Prozent statt 20 Prozent und beträgt maximal 18.750 Euro statt 15.000 Euro. Beim Energieeffizienzhaus 70 wird der Zuschuss von 17,5 auf 20 Prozent bzw. von maximal 13.125 auf 15.000 Euro hochgesetzt. Auch die Tilgungszuschüsse bei der Kreditförderung erhöhen sich: Für das Energieeffizienzhaus 55 von 12,5 Prozent auf 17,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 13.125 Euro) und für das Energieeffizienzhaus 70 von 10 Prozent auf 12,5 Prozent des Zusagebetrages (maximal 9.375 Euro).
  • KfW-Programm für Heizungsanlage: Dieses Programm fördert ab 1. März 2013 die Umrüstung von Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien mit zinsgünstigen Krediten von bis zu 50.000 Euro. Mehr noch: Diese können mit Investitionszuschüssen aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) kombiniert werden. In die Förderung fallen beispielsweise der Einbau von thermischen Solarkollektoren, Bio-masseanlagen oder Wärmepumpen.

Energieberatungsförderung der KfW: Zur weiteren Vereinfachung aller geförderten Modernisierungsmaßnahmen kann dem Verfahren die Baubegleitung durch einen unabhängigen Energieberater vorgeschaltet werden. Diese Energieberatung wird seitens der KfW zusätzlich bezuschusst. Konkret übernimmt das Kreditinstitut 50 Prozent der Beratungskosten, maximal 4.000 Euro. Der Energieberater begutachtet das Gebäude und hilft, sinnvolle Baumaßnahmen zu planen und durchzuführen. Ziel ist es, die für den Wohneigentümer finanziell und baulich zu bewältigende Gebäudesanierungsmaßnahmen festzustellen.
->Quelle(n): bmwi.de; cducsu.de