Das Programm wendet sich an
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,
- Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind,
- freiberuflich Tätige,
- Landwirte (nur nach Artikel 23 Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung, AGVO, d. h. in Beihilfe-Komponente 5)
- Natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.
Gefördert werden Speichersysteme für neu gebaute PV-Anlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt – 2013 errichtete Anlagen können nachgerüstet werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Eigenbauten, Prototypen und gebrauchte Anlagen, sowie „Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, der Bund, die Bundesländer sowie deren Einrichtungen, Hersteller von förderfähigen Anlagen oder Komponenten, Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der Leitlinien der Europäischen Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten und im Sinne der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung.“
Die KfW gewährt Kredite aus diesem Programm ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen), die für die von ihnen durchgeleiteten Kredite vollständig die Haftung übernehmen. Anträge müssen daher vor Beginn des Vorhabens bei der Hausbank oder einem anderen Kreditinstitut der Wahl gestellt werden. Für den Kredit sind bankübliche Sicherheiten zu stellen. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen mit der Hausbank vereinbart.
Ursprünglich war der Start der Förderung bereits für Februar geplant. Das BMU und die KfW setzen mit dem Programm einen im vergangenen Sommer im Zuge der EEG-Novelle gefassten Bundestagsbeschluss um. In wenigen Tagen sollen die Antragsformulare für die Förderung auf der Internetseite der Bankengruppe abrufbar sein.
->Quelle: http://www.kfw.de; Merkblatt: Speicherförderung KFW